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Miniatur Bullterrier von der Seite

Wie sein großer Bruder: Ist auch der Miniatur Bullterrier ein Listenhund?

von Nina Brandtner

am aktualisiert

Er sieht dem Bullterrier zum Verwechseln ähnlich – und der gilt in allen Bundesländern als Kampfhund. Doch wie sieht es mit dem Miniatur Bullterrier aus? 

Mini Bullterrier in Kürze

  • Der Miniatur Bullterrier ist die kleinere Version des Bull Terriers
  • Er ist eine vom FCI Rassestandard anerkannte, eigenständige Rasse
  • Die Rasse Miniatur Bullterrier gilt nicht als Listenhund

Ein kleines Kraftpaket

Der Miniatur Bullterrier entwickelte sich parallel zur sogenannten Standard-Rasse. Bekannt ist er seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach dem ersten Weltkrieg verlor er an Beliebtheit. In seinem Ursprungsland Großbritannien gehört er noch heute zu den vom Aussterben bedrohten Rassen.

Der Miniature Bull Terrier gleicht in Wesen und Aussehen seinem großen Bruder. Er ist sanftmütig, sportlich und gescheit. Bei der Größe darf er laut FCI Standard 35,5 cm nicht überschreiten.

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Miniatur Bullterrier: kein Listenhund

Im Gegensatz zum Bullterrier zählt der kleine Bruder in keinem Bundesland als Listenhund. Der Standard-Bullterrier hingegen rangiert in fast allen Bundesländern in Kategorie eins der Rasselisten. Somit gelten die Hunde als gefährlich.

Als „kleiner Hund“ kein Listenhund

Der Mini Bullterrier hingegen gilt allein wegen seiner geringen Größe als ungefährlich. Mit einer maximalen Widerristhöhe von rund 35 Zentimetern zählt er zu den „kleinen Hunden“. Kleine Hund tauchen grundsätzlich nicht in Rasselisten auf.

Statistik spricht für die Rasse

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bis zum Jahr 2010 Miniatur Bullterrier behördlich erfasst. Im Rahmen einer Erhebung wurde festgestellt, dass es zu keinem Vorfall mit der Rasse kam, bei dem ein Mensch oder ein Tier Schaden erlitt.

Einstufung als Kampfhund dennoch möglich

Dennoch ist der Miniatur Bullterrier nicht völlig davor gefeit, als Kampfhund eingestuft zu werden. Jeder Hund kann unabhängig von seiner Rasse als gefährlich eingestuft werden. Nach einem Vorfall, bei dem Menschen oder andere Hunde zu Schaden kommen, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Hierbei führt ein behördlicher Gutachter einen Wesenstest durch. Besteht das Tier diesen Test nicht, gilt seine Gefährlichkeit als belegt.

Fazit: Ein großes Gebiss ist noch nicht alles!

Der Fall des Miniatur Bullterriers zeigt, wie schwierig die Kategorisierung von Listenhunden ist. Beisskraft ist lange nicht alles. Eine Vorverurteilung bestimmter Hunde aufgrund ihrer rassetypischen Merkmale wird keinem Tier gerecht. Die Mini-Version des Bullterriers ist nur einige Zentimeter kleiner als der große Bruder. Dennoch gelten für ihn gänzlich andere Bestimmung. Ob das fair ist?

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