Ausgerechnet am Weihnachtsfeiertag erleidet der Hund des Mannes aus dem Saarland einen epileptischen Anfall und hat offensichtlich starke Schmerzen. Deshalb zögert er keinen Moment und fährt so schnell wie möglich zur nächsten Tierklinik. Doch auf der Autobahn erwischt ihn bei Tempo 129 km/h ein Blitzer – erlaubt sind hier 100 km/h. Als der Bußgeldgeldbescheid per Post kommt, ist der Hundehalter entsetzt: 80 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Außerdem droht die Behörde mit einem Fahrverbot im Wiederholungsfall.
In Deutschland gehen, juristisch gesehen, Verkehrsregeln vor Tierwohl. Lediglich wenn es um die Rettung eines Menschen geht, ist eine Missachtung von Verkehrsregeln zulässig. Hierbei handelt es sich um einen „rechtfertigenden Notstand“. Da es sich aus Sicht des Tierhalters ebenfalls um einen echten Notfall handelte, legt er Einspruch gegen den Bescheid ein.
Notfall: Bußgeld wegen eiliger Fahrt zum Tierarzt
Sein Anwalt argumentiert, der Mandant habe aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens am Weihnachtsfeiertag keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Außerdem habe hier eine „notstandsähnliche Situation“ Situation vorgelegen, die mildernde Umstände rechtfertigt.
Nach eingehender Prüfung des Gerichts dann das überraschende Urteil: Der Bußgeldbescheid ist in diesem Fall unverhältnismäßig, auch wenn der Tierhalter die Gewindigkeit gleichwohl nicht habe überschreiten dürfen. Statt 80 Euro wurde das Bußgeld auf 55 Euro gesenkt, außerdem entfällt der Punkt in der Verkehrssünderdatei. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine neue Bewertung von ähnlichen Notfall-Situationen.