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Das 32-jährige Opfer
© Michael Ruffler / bild.de

Rheinland-Pfalz: Nach Drama auf Spielplatz bekommt das Opfer Schmerzensgeld

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Ein Streit auf einem Spielplatz in Rheinland-Pfalz eskalierte zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen drei Erwachsenen. Jetzt fiel das Urteil.

Am 10. Oktober 2023 geriet ein Streit auf einem Spielplatz in Worms völlig außer Kontrolle. Was mit Beleidigungen begann, entwickelt sich unversehens zu einer körperlichen Konfrontation, bei der eine Mutter (32), eine Hundehalterin (29) und deren Vater (61) sogar aufeinander losgehen.

Der Grund für die Eskalation: Die 29-Jährige und ihr Vater gehen mit ihrem Chihuahua Gassi – und laufen über den Spielplatz. Allerdings wohl nicht ganz zufällig, wie sich später herausstellen soll. Als die Mutter sich beschwert, weil der Chihuahua frei herumläuft, rastet die Hundehalterin aus.

Hund läuft frei auf Spielplatz - Streit eskaliert

Erst tritt die 29-Jährige gegen das Laufrad des Sohnes. Dann stößt sie das Laufrad auch noch in Richtung des Kinderwagens, in dem sich ein fünf Monate altes Baby befindet

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Aus Angst um ihr Baby schüttet die Mutter kurzerhand einen Energydrink über den Kopf der Hundehalterin. Das heizt den Konflikt nur noch weiter an. Die 29-Jährige schlägt mit ihrer Hand und einer Hundeleine zurück, packt die Gegnerin am Oberteil, beißt und kneift die sogar in die Brust.

Anstatt die Auseinandersetzung zu schlichten, leistet der Vater der Hundehalterin seiner Tochter auch noch Schützenhilfe. Er soll die Mutter laut Vorwürfen der Staatsanwaltschaft mehrfach in den Unterleib getreten haben.

Besonders pikant: Wie später herauskam, war der Vater an diesem Tag beim Spaziergang dabei, weil seine Tochter ihm ihre Streitigkeiten mit der Mutter demonstrieren wollte...

Streit auf Spielplatz Worms
Auf diesem Spielplatz eskalierte der Streit um den unangeleinten Hund (Michael Ruffler / bild.de)

Gerichtsverfahren: Eine ungewöhnliche Lösung

Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Worms verhandelt. Die Anklage lautete auf schwere Körperverletzung der 32-jährigen Mutter. Da die Hundehalterin und ihr Vater sich geständig zeigten, einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach mehrstündigen Verhandlungen schließlich auf eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO.

Allerdings wurde dem handgreiflichen Tochter-Vater-Gespann dennoch eine empfindliche Strafe auferlegt. Die 29-jährige Hundehalterin muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ihr Vater wurde zu Schmerzensgeldzahlungen von jeweils 600 Euro an die Mutter und die Opfer-Täter-Hilfe verpflichtet.

Doch damit nicht genug: Alle Beteiligten müssen an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen, um künftige Konflikte zu vermeiden. Denn, wie das Gericht betonte, soll mit dieser Maßnahme hoffentlich eine Befriedung der Nachbarschaft erreicht werden. Damit künftige Hunde-Spaziergänge weniger konfliktreich verlaufen.

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