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Zwei Spaziergänger mit Hunden
© Dani R / Shutterstock (Symbolbild)

Andere Länder, andere Sitten: Die 5 irrsten Hundegesetze weltweit

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Gassi gehen unter Strafe, Hausarrest für große Rassen und Bellen nur nach der Stoppuhr… In manchen Ländern gibt es ausgesprochen skurrile Hundegesetze.

Für uns ist es das Normalste der Welt: Die Leine schnappen und mit dem Hund rausgehen. Und wenn er mal bellt, ist das auch kein Drama. Doch in anderen Teilen der Welt gleicht der Alltag mit Hund teilweise einem Spießrutenlauf.

Regierungen und Behörden greifen hart durch. Wer gegen die bizarren Paragraphen verstößt, riskiert Geldstrafen, Hausarrest oder sogar die Beschlagnahmung des geliebten Vierbeiners. Wir öffnen die Akten der 5 irrsten Hundegesetze.

China: Wenn das Maßband entscheidet

In Peking und Shanghai herrscht eine strenge „Ein-Hund-Politik“. Familien dürfen nur ein einziges Tier halten. Doch es kommt noch härter: In Peking gilt in bestimmten Bezirken eine Größenbeschränkung.

Ist der Hund größer als 35 Zentimeter, ist er illegal. Rassen wie Collies oder Bulldoggen gelten als gefährlich und sind verbannt. Wer erwischt wird, muss zahlen – oder das Tier verschwindet aus der Stadt.

Iran: Der Hund als Staatsfeind

Im Iran wird der einfache Spaziergang zur kriminellen Handlung. Seit 2022 gehen Behörden in über 25 Städten massiv gegen Hundehalter vor. Das Gassi-Gehen in der Öffentlichkeit ist verboten.

Die Begründung der Justiz: Hunde seien „unrein“ und ein Symbol „verdorbener westlicher Kultur“. Wer mit seinem Tier das Haus verlässt, muss mit rechtlichen Schritten rechnen. Es ist faktischer Hausarrest für Tausende Tiere.

USA: Die Nachbarn hören mit

In den USA wird Lärmschutz zur obsessiven Überwachung. In Little Rock (Arkansas) ist Bellen nach 18 Uhr faktisch untersagt. Noch skurriler ist die Lage in Aurora (Illinois): Hier wird die Stoppuhr gezückt.

Bellt ein Hund länger als 15 Minuten am Stück, drohen 100 Dollar Strafe. Bedingung: Die Nachbarn müssen das „Verbrechen“ auf Tonband aufnehmen oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Großbritannien: Der Futter-Mythos

Ein Gerücht versetzte Hundehalter in Angst: Ist vegane Ernährung im UK verboten? Die Rechtslage ist komplex. Der „Animal Welfare Act“ verpflichtet Halter zur „artgerechten Ernährung“.

Zwar ist fleischlos nicht explizit verboten, doch wer die Nährstoffbedürfnisse seines Tieres ignoriert, macht sich strafbar. Die „Futter-Polizei“ schaut genau hin: Wer experimentiert und dem Tier schadet, wird zur Rechenschaft gezogen.

Deutschland: Die Bürokratie des Schweigens

Auch Deutschland ist leider kein 100prozentiges Paradies der Hunde-Freiheit. Hier regiert das Oberlandesgericht Hamm mit eiserner Härte.

Die Richtlinie: Ein Hund darf maximal 30 Minuten am Tag bellen – und niemals länger als zehn Minuten am Stück. Zwischen 19 Uhr und 8 Uhr herrscht totale Ruhepflicht. Wer einen kommunikativen Hund hat, steht hier schnell mit einem Bein im Gerichtssaal...

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