Es ist ein Urteil, das in den Amtsstuben der Jobcenter für Schnappatmung gesorgt haben dürfte – und bei Betroffenen für Freudentränen. Ein jahrelanger Kampf „David gegen Goliath“ ist entschieden: Das Jobcenter muss für das Futter und die Versicherung eines Hundes aufkommen.
Was wie ein Scherz klingt, ist ein bitterernster Präzedenzfall, den Anwälte aktuell als echten „Kracher“ feiern.
Jobcenter verweigerte Zahlung
Für die betreffende Bürgergeld-Empfängerin aus Niedersachsen ist ihre Hündin weit mehr als nur ein Haustier. Sie ist für sie gewissermaßen ein lebensnotwendiges "Hilfsmittel".
Die Frau ist schwerbehindert, leidet unter Panikattacken und schwerer Migräne. Ohne ihre zertifizierte Assistenzhündin wäre ein normaler Alltag kaum möglich.
Hund ist erkrankt
Doch die Haltung der Hündin riss ein riesiges Loch in das ohnehin knappe Budget der Frau. Das Drama: Die vierbeinige Helferin ist selbst krank.
Wegen einer chronischen Darmentzündung und Futtermittelintoleranz verträgt sie kein Supermarkt-Futter. Sie benötigt teures, hypoallergenes Spezialfutter, um nicht unter blutigen Durchfällen zu leiden.
Die Halterin beantragte Hilfe – doch das Jobcenter stellte sich quer. Tierhaltung sei Privatvergnügen, hieß es sinngemäß in der Vergangenheit.
Der juristische Durchbruch
Doch damit ist jetzt Schluss. In einem wegweisenden Verfahren (Az. L 11 AS 75/24) und basierend auf einem Urteil des Sozialgerichts Hildesheim wurde nun Klarheit geschaffen: Die Kosten sind zu übernehmen!
Das Zauberwort heißt „Härtefallmehrbedarf“ (§ 21 Abs. 6 SGB II). Weil die Hündin als medizinisch notwendig anerkannt ist (Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft), muss der Staat einspringen. Rund 40,00 Euro monatlich muss das Jobcenter nun für Futter und Versicherung zuschießen.
Ein „Kracher“ für das Sozialrecht
Der Verfahrensbevollmächtigte der Klägerin findet deutliche Worte für diesen Sieg. Sie werten die Entscheidung – insbesondere den aktuellen Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. Januar 2026 – als echten „Kracher“.
Das Signal ist eindeutig: Wenn ein Hund die Brücke zur sozialen Teilhabe für einen kranken Menschen ist, darf das Jobcenter die Augen vor den Kosten nicht verschließen. Ein Urteil, das vielen Menschen mit Assistenzhunden neue Hoffnung geben wird.