Der französische Schalke-Profi Moussa Sylla (25) steht seit Tagen im Zentrum eines Medien-Wirbels um seinen American Bully „Ghosty". Doch jetzt schlägt der Stürmer zurück – und seine Version der Geschichte ist deutlich anders.
Laut Medienberichten soll er „Ghosty“ Anfang Juni bei einer Betreuerin abgegeben haben. Über einen Schalke-Mitarbeiter habe Sylla angeblich ausrichten lassen, dass er „keine Verwendung“ mehr für das Tier habe. Seitdem befindet sich der Hund im Albert-Schweitzer-Tierheim in Essen.
Der Vorwurf: Listenhund einfach abgeschoben
Besonders brisant: Da „Ghosty" ein Mischling mit hohem American-Staffordshire-Anteil ist, gilt er laut Landeshundegesetz NRW als „gefährlicher Hund" und hätte nicht ohne entsprechende Papiere eingeführt werden dürfen. Falls sich dieser Vorwurf bestätigt, droht Sylla eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.
Die Medienberichterstattung von WAZ und BILD hatte ein vernichtendes Urteil gefällt: Der Schalke-Profi habe seinen Hund schlichtweg „abgeschoben" und wolle ihn nicht zurück.
Sylla wehrt sich gegen Vorwürfe
Einen Tag nach den Berichten meldete sich der Stürmer selbst zu Wort. Auf Instagram veröffentlichte er eine Stellungnahme seines Anwalts Dylan Bourkab. Darin ist die Rede von einer „Medienkampagne“, die auf „falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen“ basiere. „Es ist wichtig zu betonen, dass Ghost nie ausgesetzt wurde“, heißt es in dem Schreiben.
Zudem postete Sylla ein Foto von einem Spaziergang mit seinem Hund – und schrieb dazu: „Ich will nur meinen Hund zurück, danke für die Nachrichten.“
Verwirrung um den Namen des Hundes
Ein weiteres Detail sorgt für Verwirrung: Laut dem Anwalts-Schreiben stammen die „unbegründeten und manipulierten Anschuldigungen" von der Betreuerin des Hundes „Ghost", dessen „richtiger Name Luffy ist". Eine Erklärung für diese Namensverwirrung gibt es nicht.
Die BILD berichtet, der Vierbeiner habe im Tierheim einen neuen Namen erhalten, um eine spätere Vermittlung zu erleichtern.
Schwere Vorwürfe gegen die Hundebetreuerin
Sylla und sein Anwalt gehen nun zum Gegenangriff über und erheben ihrerseits schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hundebetreuerin. Laut der Stellungnahme habe diese „bewusst entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen."
Die Anschuldigungen werden noch konkreter: Die Betreuerin halte den Hund sowie alle offiziellen Dokumente „unrechtmäßig zurück, um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen." Darüber hinaus soll sie eine als Spende an ihren Tierverein getarnte Geldsumme „als Bedingung dafür verlangt" haben, dass die Familie Sylla ihren Hund zurückbekommt.
Schwere Vorwürfe gegen die Hundebetreuerin
Sylla und sein Anwalt gehen nun zum Gegenangriff über und erheben ihrerseits schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hundebetreuerin. Laut der Stellungnahme habe diese „bewusst entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen."
Die Anschuldigungen werden noch konkreter: Die Betreuerin halte den Hund sowie alle offiziellen Dokumente „unrechtmäßig zurück, um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen." Darüber hinaus soll sie eine als Spende an ihren Tierverein getarnte Geldsumme „als Bedingung dafür verlangt" haben, dass die Familie Sylla ihren Hund zurückbekommt.
Anwalt kündigt rechtliche Schritte an
Die Verteidigung Syllas zeigt sich kampfbereit. Anwalt Bourkab betonte, er werde „alle rechtlichen Mittel sowohl in Frankreich als auch international" einsetzen, „um diese schädlichen Handlungen zu stoppen und die Rechte und die Würde von Herrn Sylla und seiner Familie energisch zu verteidigen."