Nach einer kurzen Verschnaufpause geht es nun mit dem hochsommerlichen Wetter in Deutschland weiter. Ein Traum für Sonnenanbeter und Freibadfans, doch die Hitze hat auch weniger schöne Seiten. Insbesondere im Auto eingeschlossene Hunde leiden sehr darunter.
Steht dieses in der prallen Sonne und sind die Fenster verschlossen, ist die Katastrophe nämlich vorprogrammiert. Der Hund überhitzt – und das kann im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Was vielen Haltern nicht klar ist: Sie sind in der Haftung, wenn der Hund Schaden nimmt. Auch wenn es unabsichtlich dazu gekommen ist.
Hund im heißen Auto: Strafe wegen Tierquälerei droht
Herrchen oder Frauchen, die ihren Vierbeiner im Sommer im Auto warten lassen, verstoßen gegebenenfalls gegen § 8 TierSchHuV. Sorgen sie nicht ausreichend für die Gesundheit des Tieres (durch genügend Frischluftzufuhr, Parken im Schatten, Wasser etc.), begehen sie Tierquälerei und machen sich strafbar.
Je nach Schwere der Tat unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Straftat (§ 17 TierSchG) sowie einer Ordnungswidrigkeit (§ 18 TierSchG). Für das jeweilige Strafmaß fällt zudem ins Gewicht, ob der Halter seinen Hund vorsätzlich im aufgeheizten Auto gelassen hat oder unabsichtlich. Letzteres liegt vor, wenn die Person die Gefahr nicht einschätzen konnte oder sie schlicht unterschätzt hat. Aber auch dies schützt nicht vor einer Strafe.
Empfindliche Strafen: Vom Bußgeld bis hin zur Haftstrafe
Da das Zurücklassen eines Hundes im Auto meist als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, erwartet den Halter ein Bußgeld. Geht die Sache jedoch vor Gericht und stellt dieses fahrlässiges Verhalten fest, sind sogar bis zu 25.000 Euro Strafe möglich, wenn der Hund dadurch verletzt wurde.
Ist für die Richter allerdings ein vorsätzliches Handeln gegeben, so drohen dem Hundehalter bis zu drei Jahre Gefängnis. Alternativ ist eine einkommensabhängige Geldstrafe möglich. Des Weiteren kann ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.
Wiederholungstäter: Keine guten Aussichten
Wurde ein Halter schon einmal wegen eines ähnlichen Vorfalls belangt, dann fällt die Strafe in der Regel härter aus.
Übrigens kann auch Personen, die einfach eine Autoscheibe einschlagen, um einem eingeschlossenen Hund zu retten, eine empfindliche Strafe drohen.