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Hund im Auto

Darf ich die Scheibe einschlagen, um den Hund zu retten?

© Facebook

Darf ich bei Hitze die Scheibe einschlagen, wenn ein Hund im Auto ist?

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Jedes Jahr wieder: Im Sommer kann das Auto schnell zu einer echten Hitzefalle für Haustiere werden. Wer einen Hund in einem aufgeheizten Fahrzeug leiden sieht, möchte natürlich helfen. Aber viele fragen sich, ob man in so einem Fall die Autoscheibe einschlagen darf – oder nicht. So ist die aktuelle Rechtslage!

 

Strahlend blauer Himmel und jede Menge Sonnenschein: So lieben wir alle den Sommer. Doch es ist auch die Jahreszeit, in der immer wieder von tragischen Tierschicksalen zu lesen ist. Obwohl die Temperatur in geparkten Fahrzeugen schnell mal 75 Grad und mehr erreicht, gehen viele Hundehalter noch immer das Risiko ein und lassen ihren Vierbeiner im Auto zurück.

Achtung, Hund im Auto bei Hitze!

Doch selbst wenn man „nur mal eben schnell“ in einen Laden geht, kann das für den Hund lebensbedrohlich werden. Ab 30 Grad sind die Temperaturen im Fahrzeuginneren sogar binnen 10 Minuten lebensgefährlich für das Tier. Trotzdem gibt es jeden Sommer wieder Berichte über Hunde, die dadurch sogar sterben. Umso wichtiger ist das beherzte Eingreifen von aufmerksamen Passanten bei solchen akuten Notfällen. Doch die meisten Menschen sind unsicher und zögern, sie fragen sich, ob sie überhaupt eine Autoscheiben einschlagen dürfen, um einen Hund zu retten.

Viele Halter unterschätzen, wie schnell sich die Temperatur im Auto aufheizt © Wamiz

Darf man eine Autoscheibe einschlagen?

Während man bei einem Säugling, der in einem aufgeheizten Fahrzeug zurückgelassen wurde, keinen Moment zögert, die Autoscheibe einzuschlagen, ist die Sache bei Tieren tatsächlich etwas kniffeliger. Wer auf Nummer sicher gehen und Ärger vermeiden möchte, etwa wegen Sachbeschädigung, sollte die Rechtslage hier kennen.

Einschlagen einer Autoscheibe: Die Gesetzeslage

Laut Strafgesetzbuch (StGB, § 34) darf eine Gefahr für „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ abgewehrt werden. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) greift dies mit dem sogenannten Notstandsparagrafen (§ 228) auf:

„Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].“

Beide Regelungen gelten auch für Tiere, wobei der Hauptaugenmerk auf dem Begriff der Angemessenheit des Eingreifens liegt.

Autoscheibe einschlagen bei akuter Lebensgefahr erlaubt

Insofern gilt grundsätzlich also auch bei Tieren: Schwebt ein Hund in akuter Lebensgefahr in einem abgestellten Auto, dann ist das Einschlagen einer Scheibe grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss das Eingreifen unbedingt angemessen sein! Das bedeutet: Nur wenn Gefahr in Verzug ist, darf direkt zu solch drastischen Maßnahmen gegriffen werden. Ansonsten müssen erst andere Möglichkeiten der Hilfe genutzt werden.

Hund im Auto retten: Erst alle Mittel ausschöpfen!

Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte deshalb zunächst nach dem Fahrer des Autos suchen. Ist es vor einem Geschäft abgestellt, so wird es als durchaus angemessen gesehen, in den Laden zu gehen und dort nach dem Fahrer zu fragen. Liegt keine akut lebensbedrohliche Situation vor, so sollte man auch in der weiteren Umgebung rund um Auto Ausschau halten.

Kann dieser nicht gefunden werden, ist ein Anruf bei der Polizei die nächste Option. Trifft diese jedoch nicht rechtzeitig vor Ort ein und ringt das Tier in der Zwischenzeit offensichtlich um sein Leben, ist wiederum das Einschlagen der Autoscheibe zur Rettung statthaft. Allerdings sollte man sich hier absichern: etwa in dem man einen Passanten als Augenzeugen hinzuzieht. Des Weiteren sollte der Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich gehalten werden, vorzugsweise sollte im Notfall eine Seitenscheibe eingeschlagen werden.

Unser Tipp: Die beste Vorgehensweise

Also ist die beste Vorgehensweise, wenn man einen Hund in einem aufgeheizten Auto entdeckt, die folgende:

  • Nach dem Fahrer des Autos bzw. nach dem Tierhalter suchen. Unbedingt auch in nahegelegenen Geschäften nachfragen.
  • Ist noch Zeit, so sollte nun die Polizei oder die Feuerwehr alarmiert werden. 
  • Ist Gefahr in Verzug, sollte ein Zeuge gesucht oder alles per Kamera dokumentiert werden.
  • Nach der Befreiung dem Hund als Erstes etwas zu trinken anbieten. Falls er bereits bewusstlos ist, sollte die Tierrettung hinzugezogen werden.
  • Bis die Tierrettung vor Ort ist, den Hund auf die Seite legen und ihn abkühlen.
     
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