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Katze im Regionalexpress-Zug
© Mauzihausen

Katze auf Reisen: Darf sie mit der Bahn fahren?

von Carina Petermann

am aktualisiert

Die wenigsten Katzen begleiten ihre Menschen gerne auf Reisen. Denn die kleinen Tiger lieben es, in ihrem bekannten Revier unterwegs zu sein. Doch wenn Sie Ihren tierischen Gefährten bereits als Kitten regelmäßig an Ausflüge gewöhnen, verträgt er Reisen als ausgewachsene Katze umso besser. Die meisten Katzenhalter nehmen ihren Schützling im Auto – oder sogar im Wohnmobil – mit. Wie ist es aber, wenn die Katze mit in den Zug soll? Ist das erlaubt? Wir erklären, wann Sie im Zug mit Katze freie Bahn haben.

Deutsche Bahn: So kann die Katze mit in den Zug

Die Deutsche Bahn erlaubt das Mitführen von Katzen, wenn Sie Ihre Samtpfote in einer passenden Katzentransportbox unterbringen. Genaue Maße sind dabei nicht vorgegeben, allerdings muss die Box unter den Zugsitz oder auf die Ablage passen. Die Bahn schreibt zur Größe außerdem „bitte handeln Sie nach bestem Wissen und Gewissen“.

Zwar muss der vierbeinige Passagier während der Fahrt komplett in der Box bleiben, darf aber kostenlos reisen. In der Schweiz ist beispielsweise der halbe Ticketpreis eines Erwachsenen fällig, wenn der Vierbeiner die Box während der Fahrt verlässt.

Das benötigen Sie für eine Bahnreise mit Katze

Eine stabile Katzentransportbox aus Hartplastik ist das ideale Basic für eine sichere Reise mit Ihrer Katze. Textile Boxen haben den Nachteil, dass sie nicht auswaschbar sind. Nehmen Sie ein größeres Tuch mit, mit dem Sie Ihre Reisegefährtin vor Zugluft schützen. Manche Katzen schätzen eine Abdeckung als „Sichtschutz“. Machen Sie es ihr in der Box möglichst gemütlich: Hierfür eignet sich ein weiches Tuch. Auch eine saugfähige Unterlage wie Welpen-Auflagen für Hunde können Sinn machen.

Wenn die Reisedauer weniger als fünf Stunden beträgt, braucht die Samtpfote kein Wasser oder Fressen. Dauert die Fahrt länger, sollten Sie kleine Reisenäpfe samt Proviant mitnehmen. Alternativ kann eine Einwegspritze mit Wasser eine Möglichkeit sein, den Durst Ihrer Katze zu stillen. Aber: Sicherheit geht vor! Öffnen Sie die Box während der Fahrt nur, wenn gewiss ist, dass die Katze nichts aus der Box springen kann.

Achtung: Mit der Katze im Zug über die Grenze?

Sollten Sie sich mit der Katze per Bahn über die Grenze bewegen, ist es wichtig, die Einreise-Regeln des jeweiligen Landes zu kennen. Informieren Sie sich zudem rechtzeitig vor der Reise, wie die jeweiligen Bahngesellschaften tierische Gäste transportieren. In Belgien gibt es beispielsweise eine Empfehlung für die Maße der Transportbox und erfreulich günstige Preise, wie Sie hier einsehen können.

Die Bedingungen der Bahnen gilt es immer einzuhalten. Allerdings müssen Sie für den Zoll darüber hinaus einen EU-Heimtierpass mitführen und das Tier gechippt haben. Nur so können die Beamten das Tier eindeutig zuordnen. Außerdem darf die Tollwutimpfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen – erkundigen Sie sich am besten einige Monate vor der Reise nach den Details.

Problematisch bei einer Reise mit Tier über die Grenze kann beispielsweise sein, dass Sie Ihre Katze grundsätzlich beim Zoll anmelden müssen. So handhabt es beispielsweise die Schweiz. Dies ist bei einer Zugfahrt nicht möglich. Häufig sind Zollbeamte in den Zügen des Grenzverkehrs unterwegs, weswegen Sie in jedem Fall alle Papiere parat halten sollten. Allerdings könnte es zu Problemen kommen, denn die Zollbeamten haben im Zug kein Chip-Lesegerät

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten: Erkundigen Sie sich vorher beim Zoll des jeweiligen Landes oder überqueren Sie die Grenze mit dem Auto dort, wo eine Anmeldung möglich ist.

Wenn Sie ein Kitten mit auf die Reise nehmen möchten, können hinsichtlich des Zolls andere Regeln gelten. All dies wird die Schaffner des Zuges weniger interessieren, doch sind die Zollbeamten berechtigt, Ihre Zugfahrt zu unterbrechen.

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