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Taxi-Schild und Hund

Gibt es eine Beförderungspflicht?

© Orelphoto / Shutterstock

Darf man den Hund mit ins Taxi nehmen?

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Ein Taxi oder ein Uber sind eine bequeme Art und Weise, um sich zu seinem Ziel bringen zu lassen. Aber klappt das auch, wenn ich einen Hund dabei habe?

 

Gerade Hundehalter sind sich häufig unsicher, ob sie mit ihrem Liebling Taxi oder Uber fahren dürfen. Und tatsächlich ist die Antwort ein klares: Jein.

Hunde gelten als Sachen im Taxi

Generell besteht beim Taxi eine Beförderungspflicht – und zwar sowohl für den Fahrgast als auch seine Sachen. Da Tiere vom Gesetz her als Sachen gelten, sind sie also ebenso wie Taschen, Koffer oder andere Gepäckstücke zu befördern. Und das auch ohne Aufpreis. Im Prinzip jedenfalls, denn da es in Deutschland Hunderte von Taxitarifordnungen in den Städten und Gemeinden gibt, erlauben manche Tarife Zuschläge für größere Gepäckstücke. Dies kann dann auch entsprechend auf den Hund angewendet werden.

Wie fährt der Hund im Taxi mit?

Die Sitzplätze des Taxis sind tabu für Hunde. Kleinere Hunde können allerdings im Fußraum mitfahren, sofern sie dort vom Halter vernünftig unter Kontrolle gehalten werden. Machen sie sich nämlich frei und rennen durchs Auto, stellen sie ein Problem für die Betriebssicherheit dar. Etwas komplizierter ist die Sachlage bei größeren Hunden. Diese können im Kofferraum transportiert werden, sofern dieser nicht komplett vom Fahrgastraum abgetrennt ist. Ihn hier zu befördern, würde gegen den Tierschutz verstoßen. Darüber hinaus gilt:

  • Vor dem Einsteigen sollten übrigens unbedingt die Pfoten gesäubert werden. Denn beschmutzt der Hund das Taxi stark, kann der Halter für die Säuberung zur Kasse gebeten werden. 
  • Außerdem kann es eine gute Idee sein, eine Decke für den Hund dabei zu haben.
  • Hund geeignet sichern während der Fahrt (Leine bzw. Transportbox).
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Darf der Taxi-Fahrer den Hund verweigern ?

Aufgrund der Beförderungspflicht für Taxis braucht der Fahrer schon sehr gute Gründe, um die Mitnahme eines Hundes zu verweigern. Leidet er an einer Tierhaarallergie oder hat Angst vor Hunden, muss er Hund und Halter nicht mitnehmen. Man geht in einem solchen Fall davon aus, dass ein Sicherheitsproblem entstehen könnte, wenn der Taxifahrer dadurch unsicher fährt. Das soll unbedingt vermieden werden. Allerdings darf er den Fahrgast mit Vierbeiner nicht einfach stehen lassen, sondern ist gehalten, in der Zentrale als Ersatz einen anderen Wagen anzufordern.

Wie wehrt man sich bei Nicht-Beförderung?

Stellt sich ein Taxifahrer unberechtigterweise quer, so muss man das als Fahrgast nicht hinnehmen. In so einem Fall sollten Datum und Uhrzeit des Vorfalls sowie Nummernschild oder Konzessionsnummer des Taxis notiert werden. Diese Informationen werden für eine Beschwerde beim örtlichen Straßenverkehrsamt benötigt. Dieses entscheidet, ob der Taxifahrer berechtigterweise die Mitnahme verweigert hat oder nicht. Dann droht ihm eine Geldbuße.

Hund im Uber mitnehmen: Geht das?

Da Uber inzwischen Fahrten an lokale Mietwagen- und Taxiunternehmen vermittelt und nicht mehr wie noch vor wenigen Jahren auch an Privatleute, besteht hier durchaus auch die bekannte Beförderungspflicht. Jedenfalls wenn für die Fahrt ein Taxi genutzt wird.

Allerdings weist Uber auf der Webseite ausdrücklich darauf hin, dass Hundehalter vor der Fahrt den Partner-Fahrer kontaktieren und ihn über das Haustier informieren sollten. Des Weiteren bittet Uber darum, eine Transportbox oder Decke für den Hund dabei zu haben. So soll vermieden werden, dass der Hund das Uber-Fahrzeug beschmutzt oder beschädigt.
 

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