Hunde als Beifahrer und die Straßenverkehrsordnung
Sie sind gerne entspannt mit Vierbeiner unterwegs und lassen ihn am liebsten flugs auf den Beifahrersitz hüpfen? Schließlich haben Sie Ihren vierbeinigen Gefährten dort im Blick und er genießt freie Sicht aus den Fenstern. So praktisch es auch sein mag, den besten Buddy lässig ins Auto springen zu lassen: Ein Blick auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) ernüchtert. Denn gemäß StVO gelten Hunde als „Ladung“. Und die ist im Auto gemäß § 22 folgendermaßen zu sichern: „Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.“ Dies bedeutet: Sitzt ein Hund ohne Anschnallgurt auf dem Beifahrersitz, ist er nicht ordentlich gesichert. Darf ein Hund also auf den Beifahrersitz? Ja, aber nur, wenn er gesichert ist!
Hunde auf dem Beifahrersitz sichern
Für Hunde auf dem Beifahrersitz bedeutet diese Regelung: Sie dürfen weiter Platz nehmen, wenn sie angeschnallt sind oder sich in einer Box befinden. Möglich ist dies für kleine Hunde in einem Transportkorb, der zum Beispiel mit Anschnallgurt gesichert wird. Eine weitere Möglichkeit bieten spezielle Autosicherheitsgurte für Hunde. Allerdings bewegen Sie sich in einer Grauzone, wenn Sie den Hund hiermit auf dem Beifahrersitz sichern. Denn der Radius des Vierbeiners ist hierdurch oft groß genug, dass er Sie beim Fahren stören könnte. Anschnallen auf dem Vordersitz ist darum meist nur für kleine und ruhige Hunde eine Lösung. Achtung: Wählen Sie zum Anschnallen ein TÜV-geprüftes Sicherheitsgeschirr. Ein normales Gassigang-Geschirr sichert Ihren Vierbeiner nicht zuverlässig. Anschnallen am Halsband kann zu ernsten Verletzungen führen.
Welche Strafe droht bei Hund auf dem Beifahrersitz?
Wer in Deutschland mit ungesichertem Hund im Auto erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vierbeiner im Fußraum oder auf dem Beifahrersitz thront. Das Bußgeld beträgt dabei mindestens 30 Euro. Kommt es durch den Hund auf dem Beifahrersitz zu einer Gefährdung, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommt es bei ungesichertem Hund im Auto zu einer Sachbeschädigung, ist mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt auf dem Punktekonto zu rechnen. Neben diesen Bußen drohen im Fall des (Un)Falles weitere Probleme, beispielsweise mit der Haftpflichtversicherung. In anderen Ländern gelten teils andere Regeln. So wird in der Schweiz ein Hund auf dem Beifahrersitz häufiger geduldet, wenn er keine Gefahr darstellt. Dies wiederum kann Auslegungssache sein.
Hund im Auto – Alternativen zum Beifahrersitz
Vorweg sei gesagt: Der Fußraum ist keine gute Alternative für den Beifahrersitz! Gleiches gilt für den Schoß eines zweibeinigen Mitfahrers. Denn bei einem Aufprall würde der Hund hierbei durch den Wagen schleudern, eine Sicherung ist kaum möglich. Selbst wenn der Hund gesichert werden könnte, können Airbags zur tödlichen Falle für den Hund werden. Sichern Sie den Hund lieber zum Beispiel mit einem Geschirr auf der Rückbank. Dies ist für alle größeren Hunde eine sinnvolle Alternative zum Beifahrersitz, da sie den Fahrer so nicht behindern können. Kontrollieren Sie vorher den sicheren und bequemen Sitz des Geschirrs. Spezielle Schondecken schützen die Autositze vor Schmutz und Schlamm, den Hunde nach einem Gassigang in Wald und Flur mit ins Auto bringen. Am sichersten unterwegs sind Sie mit dem Hund in einer Transportbox im Kofferraum unterwegs. Bei kleinen Hunden kann die Transportbox auch mit Gurten gesichert auf der Rückbank stehen.