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exotic bully
© Instagram/ bullypromo2020

Warum die Zucht von „Toadline Exotic Bullies“ ein Skandal ist

von Leonie Brinkmann

Am veröffentlicht

Obwohl Qualzuchten in vielen Ländern verboten sind, floriert der Markt mit immer neuen Kreuzungen. Die Leidtragenden sind stets die wehrlosen Tiere. 

Viele moderne Hunderassen sind durch Kreuzungsexperimente entstanden. Doch leider geht das menschliche „Spiel“ mit der Genetik in vielen Fällen zu weit. Das Ergebnis: Es werden Tiere geboren, die kaum atmen oder sich bewegen können.

Dazu zählt auch die Rasse der „Toadline Exotic Bulldog“- Bulldoggen, deren gedrungener Körperbau durch die Zucht an eine Kröte erinnert und deswegen kaum laufen können.

Trotzdem sind einige Menschen bereit, enorme Summen zu zahlen, damit ihr Hund dieses ganz spezielle Aussehen aufweist. Rücksicht auf die Gesundheit der Tiere wird dabei keine genommen. 

 

Wenn Grausamkeit bezahlt wird

Die exotische Bully-Rasse entstand 2008. Der nächste Verwandte der Toadline Exotic Bulldogs ist die Amerikanische Bulldogge, die auch häufig miteinander verwechselt werden. Doch bei Toadline Exotic Bullies sind die typischen Körpermerkmale einer Bulldogge in zumeist übertriebener Weise ausgeprägt:

Der Kopf ist größer, die Brust breiter, seine Schnauze viel kürzer. Zudem ist der Bully klein und gedrungen, seine Beine häufig stark gebogen, was ihm das krötenähnliche Aussehen verleiht.

Ein anfälliger Bully

Zuchtmerkmale, die bei dieser Bulldoggen-Rasse zu schweren gesundheitlichen Problemen führen können. Vor allem Atmung und Bewegung sind bei den betroffenen Hunden stark eingeschränkt. Schon leichte Prellungen können zu einer Fraktur der Wirbelsäule führen.

Obwohl nur die wenigsten Vertreter dieser Rasse drei Jahre alt werden, sind sie vor allem in den USA sehr beliebt und werden dort aber auch in anderen Ländern viel gekauft.

In Deutschland ist die Rasse noch wenig bekannt, doch Tierschützer befürchten, dass sie auch hierzulande wachsende Beliebtheit erfahren wird.

Dabei fallen einige Merkmale der Toadline Exotic Bulldog ganz klar in die Rubrik der Qualzuchten, deren Anzüchtung gemäß § 11b des Deutschen Tierschutzgesetzes verboten ist. 

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