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Ausgesetzte Hündin vor dem Tierheim

Diese Hündin wurde am Tor des Tierheims angebunden

© SPA du Dauphiné / Facebook

Vor Tierheim: Mitarbeiter machen schreckliche Entdeckung

von Wiebke Witterhold

Am veröffentlicht

In den Sommerferien werden viele Haustiere abgegeben oder ausgesetzt. Doch das, was in dieser Geschichte passiert, ist ein schwerer Schlag für die Beteiligten. 

Der Sommer ist die Zeit im Jahr, in der besonders viele Haustiere ausgesetzt werden. Allerdings werden die Tiere unglücklicherweise nur selten ins Tierheim gebracht. Ein Fall macht dem Team des Tierschutzvereins in der französischen Region Dauphiné schwer zu schaffen.   

Am 17. September 2024 entdeckt der Tierschutzverein SPA du Dauphiné, der sich im Département Isère befindet, vor dem Tor des Tierheims etwas außerordentlich Trauriges. Dort liegt ein schwarz-weißes Fellknäuel platt auf dem Boden. Es wurde mit seiner Leine einfach am am Tor festgebunden.   

Eine kleine, ältere Hündin 

Die Freiwilligen beginnen sofort, den Gesundheitszustand des bedauernswerten Hündchens zu überprüfen, das jemand einfach herzlos ausgesetzt hat. Es handelt sich um eine ältere, blinde Shih-Tzu-Hündin. Doch das hat ihre Menschen nicht davon abgehalten, sie grausam vor dem Tierheim auszusetzen. Nicht einmal eine Decke oder einen Wassernapf hat man ihr hinterlassen!

Schau dir das an:

Dank ihres Mikrochips kann die Fellnase schließlich identifiziert werden. Die kleine Hundedame ist bereits 11 Jahre alt, wie sich herausstellt. Doch da die telefonischen Kontaktdaten im Register nicht hinterlegt sind, kann man ihre Halter nicht ermitteln.

Rechtliche Probleme für die Tierschützer

Aufgrund der geltenden Gesetze ist es dem Tierheim Dauphiné nicht möglich, die kleine Hündin aufzunehmen und zu vermitteln, solange die vorgeschriebene Frist nicht verstrichen ist. In diesem Fall liegt es zwar klar auf der Hand, dass niemand die Hündin zurückfordern wird, dennoch müssen die Tierschützer das zuständige Veterinäramt kontaktieren. 

Wenn sich die Halter binnen acht Tagen nicht melden, um ihr Haustier abzuholen, gilt die kleine Hündin nach Ablauf der Frist als ausgesetzt und darf endlich zur Adoption freigegeben werden werden.

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