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Schwarzhunde Kontrolle

Wenn es an der Tür klopft, könnte es ein Kontrolleur sein!

© Ground Picture / Shutterstock

Wenn du so einen Hund zu Hause hast, könnte es dir bald an den Kragen gehen!

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Von wegen „Kavaliersdelikt“: In NRW klingelt ab sofort eine Firma bei den Hundehaltern. Viele befürchten bereits eine Vorbildwirkung für ganz Deutschland.

Seit Mittwoch, den 25. Oktober ist eine Dürener Firma in der NRW-Gemeinde Inden unterwegs. Die Mitarbeiter werden bei allen Leuten klingeln, bei denen Hunde vermutet werden. Denn die knapp 7.000 Seelen Gemeinde geht jetzt knallhart gegen „Schwarzhunde“ vor!

Das Unternehmen geht davon aus, dass 25 bis 40 Prozent der Halter in Inden einen sogenannten „Schwarzhund“ bei sich zu Hause haben. Deshalb sind die Mitarbeiter nun bis etwa Mitte Dezember von 9 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr im Einsatz, um eine Hundebestandsaufnahme zu machen. Ein Beispiel, das durchaus bundesweit Schule machen könnte!

Was ist ein „Schwarzhund“?

Als „Schwarzhunde“ werden Vierbeiner bezeichnet, die nicht gemeldet sind – analog den sogenannten Schwarzarbeitern. Viele Hundehalter kommen ihrer Pflicht zur steuerlichen Anmeldung ihres Tieres nicht nach, um die jährliche Hundesteuer zu sparen. Oder falls mehrere Hunde im Haushalt leben, so wird häufig nur der erste gemeldet.

Schau dir das an:

Wie viele Hunde sind in Deutschland nicht gemeldet?

Einer Schätzung der Universität Göttingen zufolge leben in Deutschland zwischen 4,8 und 5,3 Millionen Hunde. Da nicht alle Vierbeiner gemeldet sind, lässt sich die tatsächliche Anzahl nicht genauer beziffern. 

Experten gehen allerdings davon aus, dass rund ein Viertel der Hunde steuerlich nicht gemeldet sind. Deshalb gehen inzwischen immer mehr Städte dazu über, auf der Straße zu kontrollieren, ob die Halter eine gültige Steuermarke vorweisen können. Mit der Hundebestandsaufnahme beschreitet Inden einen neuen Weg. 

Ist Hundesteuer zahlen Pflicht?

Auch wenn viele Herrchen und Frauchen es für ein Kavaliersdelikt halten, sich um die von den Gemeinden festgesetzte Hundesteuer „herumzumogeln“, so kann einen das teuer zu stehen kommen, wenn es herauskommt. Tatsächlich ist die Zahlung der Hundesteuer Pflicht für alle, die privat Hunde halten. Wer sie nicht oder aber nicht vollständig zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld hierfür kann schlimmstenfalls bis zu 10.000 Euro hoch sein.

Eine Befreiung von der Steuerpflicht bzew. eine Ermäßigung gibt es lediglich für Hunde von schwerbehinderten Haltern (nach Vorlage eines Schwerbehindertenausweises) sowie für „Arbeitshunde“, beispielsweise Diensthunde, jagdlich geführte Hunde, Wachhunde etc.

Was passiert, wenn man erwischt wird?

Wenn es herauskommt, dass man seinen Vierbeiner nicht angemeldet hat, dann wird es in der Regel teuer. Die Steuern für den kompletten Zeitraum, die man den Hund bereits hält, sind in jedem Fall nachzuzahlen.

Darüber hinaus kann ein zusätzliches Bußgeld fällig werden. Immerhin handelt es sich bei der Nichtzahlung der Hundesteuer um eine handfeste Ordnungswidrigkeit. Im Zweifelsfall kann daher eine Selbstanzeige sinnvoll sein.

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