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Katze von hinten schaut aus Wohnung zum Fenster raus
© Shutterstock

Was tun, wenn der Vermieter keine Katze in der Wohnung will?

von Carina Petermann

am aktualisiert

Für Katzenbesitzer gestaltet sich die Suche nach einer Mietwohnung oftmals schwierig. Schon der Besichtigungstermin kann zur Zerreißprobe werden, wenn der zukünftige Vermieter Sie nach vorhandenen Haustieren fragt. Wenn Sie überlegen, eine Samtpfote in Ihrer Mietwohnung aufzunehmen, entscheidet der Mietvertrag. Ist Tierhaltung grundsätzlich erlaubt, so brauchen Sie den Vermieter vor der Anschaffung einer Katze nicht explizit um Erlaubnis bitten. Grundsätzlich darf der Vermieter die Katzenhaltung im Mietvertrag nicht pauschal ausschließen. Trotzdem hat er ein Mitspracherecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein pauschales Verbot zur Katzenhaltung im Mietvertrag ist ungültig
  • Der Vermieter darf mit einer individuellen Begründung die Katze verbieten
  • Verschweigen Sie dem Vermieter Ihre Katze nicht

Katzenhaltung im Mietvertrag – diese Regelungen gelten

Kleintiere und ungefährliche Tiere darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Hierzu zählen Haustierarten, die in Käfigen, Volieren, Aquarien oder Terrarien gehalten werden. Die Haltung „gewöhnlicher“ Haustiere wie Meerschweinchen, Wellensittiche oder Goldfische ist Ihnen in der Mietwohnung auf jeden Fall erlaubt. Katzen und Hunde gelten nicht als Kleintiere, da sie nicht in Käfigen gehalten werden. Ob Sie vor der Anschaffung einer Katze den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen, hängt von der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung ab.

Haustierhaltung erlaubt

Sie dürfen sich eine Katze ohne weitere Zustimmung Ihres Vermieters zulegen.

Haustierhaltung verboten

Eine pauschale Klausel im Mietvertrag, die die Haustierhaltung verbietet, ist ungültig. Denn diese benachteiligt den Mieter unangemessen. Wenn Ihr Mietvertrag eine solche Klausel enthält, dürfen Sie trotzdem nicht einfach eine Katze bei sich einziehen lassen. In diesem Fall müssen Sie den Vermieter vor der Anschaffung der Samtpfote um Erlaubnis bitten.

Hund und Katze nur mit Zustimmung des Vermieters

Der Vermieter hat er das Recht, die Zustimmung zur Haltung einer Katze zu verweigern. Hierfür muss er allerdings gute, sachliche Gründe nennen und Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Hinweis: Auch wenn der Vermieter der Katzenhaltung zugestimmt hat, darf er sein Einverständnis mit triftiger Begründung im Nachhinein zurücknehmen.

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Abschluss des Mietvertrages: Katze verschweigen

Vor Abschluss eines Mietvertrages hat der Vermieter das Recht zu erfahren, ob Sie bereits eine Katze halten. Hier sind Sie zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Verschweigen Sie dem Vermieter Ihre Samtpfote nicht. So verhindern Sie, dass dieser im Nachhinein die Abschaffung der Katze fordert oder Ihnen das Mietverhältnis kündigt.

Fazit: Im Zweifel gutes Mietverhältnis über Rechtsprechung stellen

Gerichte entscheiden immer wieder darüber, ob der Vermieter die Katze verbieten darf oder nicht. Die Urteile fallen sehr unterschiedlich und häufig zugunsten der Katzenbesitzer aus. Oftmals findet der Wunsch des Vermieters, eine bereits vorhandene Katze wieder abzuschaffen, keinen Zuspruch. Die individuellen Gründe, warum die Katzenhaltung verboten wird, müssen triftig und belegbar sein. Zum Beispiel bekräftigt die schwerwiegende Katzenhaarallergie eines Mitmieters (Asthmaanfälle und andere schwere Gesundheitsschädigungen) das Verbot einer Katze. Anders fallen Urteile bei Vorrichtungen an der Hauswand aus, die der Mieter installiert hat. Stört sich der Vermieter optisch an einem angebrachten Katzennetz, kann er dessen Rückbau verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass er nicht bereits anderen Mietern ein Katzennetz erlaubt hat. Bitte lassen Sie in Ihre Mietwohnung eine Katze nicht einfach trotz Verbot des Vermieters einziehen. Mit einem provozierten Rechtsstreit sorgen Sie nicht nur für ein gespanntes Mietverhältnis. Im schlimmsten Fall muss die Fellnase wieder ausziehen. Dies liegt weder in Ihrem, noch im Sinne des Tieres.

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