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Darf der Vermieter eine Katze verbieten?
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Dürfen Vermieter Katzen verbieten?

von Carina Petermann

am aktualisiert

Das Halten von Haustieren ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, jedoch kann es in Mietwohnungen zu Einschränkungen kommen. Wie sieht es bei Katzen aus?

Für Katzenhalter gestaltet sich die Suche nach einer Mietwohnung oftmals schwierig. Immer öfter ist Haustierhaltung unerwünscht. Insofern kann schon der Besichtigungstermin zur Zerreißprobe werden, wenn der zukünftige Vermieter nach vorhandenen Haustieren fragt. 

Zwar heißt es öfter, dass die Haltung von kleinen Tieren wie Meerschweinchen oder Vögeln nicht verboten werden kann, doch wie sieht es mit einer Katze aus? Dieser Ratgeber klärt über die Rechtslage auf und gibt Tipps für ein harmonisches Zusammenleben von Mieter und Vermieter.

Darf der Vermieter eine Katze verbieten?

Die Katzenhaltung in Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet, dass ein Vermieter nicht ohne Weiteres die Haltung von Katzen verbieten kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Mietvertrag oder durch besondere Umstände geregelt sein können.

Wenn Sie überlegen, eine Samtpfote in Ihrer Mietwohnung aufzunehmen, entscheidet daher zuallererst der Mietvertrag. Ist Tierhaltung hier grundsätzlich erlaubt, so brauchen Sie den Vermieter vor der Anschaffung einer Katze nicht explizit um Erlaubnis bitten. Grundsätzlich darf - rein rechtlich - der Vermieter die Katzenhaltung im Mietvertrag nicht pauschal ausschließen. Trotzdem hat er ein Mitspracherecht.

In Mehrfamilienhäusern kann die Hausordnung Regelungen zur Katzenhaltung enthalten, die von den Mietern zu beachten sind.

Katzenhaltung im Mietvertrag: Diese Regelungen gelten

Kleintiere und ungefährliche Tiere darf der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten. Hierzu zählen Haustierarten, die in Käfigen, Volieren, Aquarien oder Terrarien gehalten werden. Die Haltung „gewöhnlicher“ Haustiere wie Meerschweinchen, Wellensittiche oder Goldfische ist Ihnen in der Mietwohnung auf jeden Fall erlaubt. 

Katzen und Hunde gelten nicht als Kleintiere, da sie nicht in Käfigen gehalten werden. Ob Sie vor der Anschaffung einer Katze den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen, hängt von der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung ab.

Haustierhaltung erlaubt

Sie dürfen sich eine Katze ohne weitere Zustimmung Ihres Vermieters zulegen.

Haustierhaltung verboten

Eine pauschale Klausel im Mietvertrag, die die Haustierhaltung verbietet, ist ungültig. Denn diese benachteiligt den Mieter unangemessen. Wenn Ihr Mietvertrag eine solche Klausel enthält, dürfen Sie trotzdem nicht einfach eine Katze bei sich einziehen lassen. In diesem Fall müssen Sie den Vermieter vor der Anschaffung der Samtpfote um Erlaubnis bitten.

Hund und Katze nur mit Zustimmung des Vermieters

Der Vermieter hat er das Recht, die Zustimmung zur Haltung einer Katze zu verweigern. Wenn durch die Katzenhaltung eine Gefährdung des Mietobjekts oder eine erhebliche Störung anderer Mieter zu befürchten ist, kann der Vermieter die Haltung untersagen. Hierfür muss er allerdings gute, sachliche Gründe nennen und Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. 

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Kann der Vermieter eine zweite Katze verbieten?

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Anzahl der gehaltenen Katzen. Ein Vermieter kann jedoch eine Begrenzung im Mietvertrag festlegen oder bei einer übermäßigen Anzahl einschreiten, wenn dadurch andere Mieter gestört werden oder das Mietobjekt gefährdet wird.

Abschluss des Mietvertrages: Katze verschweigen

Vor Abschluss eines Mietvertrages hat der Vermieter das Recht zu erfahren, ob Sie bereits eine Katze halten. Hier sind Sie zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Verschweigen Sie dem Vermieter Ihre Samtpfote nicht. So verhindern Sie, dass dieser im Nachhinein die Abschaffung der Katze fordert oder Ihnen das Mietverhältnis kündigt.

Kann der Vermieter Katzen verbieten
Vermieter dürfen Katzen verbieten - aber nur unter besonderen Umständen (Dora Zett / Shutterstock)

Katzenhaltung: Tipps für Mieter

  • Mietvertrag prüfen: Vor dem Einzug sollte der Mietvertrag sorgfältig auf Klauseln zur Tierhaltung geprüft werden.
  • Offene Kommunikation: Mieter sollten das Thema Katzenhaltung frühzeitig und offen mit dem Vermieter besprechen.
  • Tiergerechte Haltung: Katzen sollten artgerecht gehalten werden und nicht zu einer Belästigung für andere Mieter führen.
  • Sauberkeit: Katzentoilette und Fressplatz sollten sauber gehalten werden, um Geruchsbelästigung zu vermeiden.

Katzenhaltung in Mietwohnungen: Rechtsprechung

Gerichte entscheiden immer wieder darüber, ob der Vermieter die Katze verbieten darf oder nicht. Die Urteile fallen sehr unterschiedlich und häufig zugunsten der Katzenhalter aus. Oftmals findet der Wunsch des Vermieters, eine bereits vorhandene Katze wieder abzuschaffen, keinen Zuspruch. 

Die individuellen Gründe, warum die Katzenhaltung verboten wird, müssen triftig und belegbar sein. Zum Beispiel bekräftigt die schwerwiegende Katzenhaarallergie eines Mitmieters (Asthmaanfälle und andere schwere Gesundheitsschädigungen) das Verbot einer Katze. 

Anders fallen Urteile bei Vorrichtungen an der Hauswand aus, die der Mieter installiert hat. Stört sich der Vermieter optisch an einem angebrachten Katzennetz, kann er dessen Rückbau verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass er nicht bereits anderen Mietern ein Katzennetz erlaubt hat. 

Bitte lassen Sie in Ihre Mietwohnung eine Katze nicht einfach trotz Verbot des Vermieters einziehen. Mit einem provozierten Rechtsstreit sorgen Sie nicht nur für ein gespanntes Mietverhältnis. Im schlimmsten Fall muss die Fellnase wieder ausziehen. Dies ist weder in Ihrem noch im Sinne des Tieres.

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