Darf man den Hund aus dem Auto aus Gassi führen?
Hunde benötigen mehrmals am Tag Auslauf, um sich auspowern zu können, zu schnüffeln und ihre Geschäfte zu erledigen. Gassi fahren mit dem Fahrrad ist grundsätzlich erlaubt, dabei sollten aber Sicherheitsregeln beachtet werden. Spazieren fahren mit dem Auto ist in Deutschland verboten, um das Tier und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Gassi gehen ist eine Pflicht
Entspannte, ausgedehnte Spazierrunden mit dem Hund sind doch eigentlich etwas Wunderbares. Sowohl für den Hund, als auch den Halter. Denn der Vierbeiner kann so sein Bedürfnis nach Bewegung befriedigen, seine Geschäfte erledigen und seine Welt mit der Nase erkunden. Ebenso bietet die gemeinsame Gassirunde für den Halter nachweislich zahlreiche Vorteile, neben dem Stressabbau stärkt die Bewegung an frischer Luft bei Wind und Wetter die Gesundheit. Und darüber hinaus stärkt so etwas auch noch die Bindung und das Vertrauen zwischen Hund und Halter.
Immer mehr Fälle: Gassi fahren mit dem Auto
Doch derzeit ist ein neuer Trend auf dem Vormarsch: das Gassi fahren am Auto. Anstatt zu Fuß unterwegs zu sein oder sich aufs Fahrrad zu setzen, bleiben Herrchen oder Frauchen schön gemütlich im Fahrzeug sitzen und die Fellnase läuft am Auto mit.
Dabei sind drei Varianten zu beobachten:
- Menschen, die die Hundeleine einfach an der Anhängerkupplung festmachen,
- andere lassen einfach das Fahrerfenster herunter und behalten die Leine in der Hand,
- der unangeleinte Vierbeiner läuft mit dem Pkw mit oder läuft voraus, und man rollt gemütlich hinterher.
In jedem Fall heißt es: Tür auf, Hund raus, Tür wieder zu und langsam anfahren.
Fälle in Deutschland und der Schweiz
Ohne Zweifel eine sehr angenehme Geschichte, denn im Auto sitzt man schließlich sehr bequem und trocken, außerdem fällt das lästige Laufen weg. Doch ist so etwas tatsächlich erlaubt? Kurz und knapp: Nein. In Deutschland ist Gassi fahren sogar ausdrücklich verboten, doch das scheinen die wenigsten zu wissen.
Bereits 2017 rügte die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Sooden-Allendorf Hundehalter in mehreren Fällen. Im selben Jahr bekam in Bünde bei Herford der Halter eines Huskys ein Verwarngeld auferlegt, weil er diesen nachweislich mehrmals am Auto spazieren führte. Das Skurrile dabei war die Höhe der Strafe: Mit gerade einmal fünf Euro ist sie eher symbolisch gewesen.
In diesem Herbst erregte ein Fall in der Schweizer Gemeinde Montignez Aufsehen, denn hier wurde der Hund hinten am Auto festgebunden und musste direkt am Auspuff hinterherlaufen.
StVO: Gassi fahren ist Ordnungswidrigkeit
Tatsächlich ist das Gassi fahren eine Ordnungswidrigkeit; im ersten Absatz des Paragraphen 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es ausdrücklich: „Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen.“ Unter dieses Verbot fallen ebenfalls Mofas und auch E-Scooter dürften hierzu zählen. Lediglich die Fahrt zum Gassigehen ist erlaubt, wenn Hund und Halter dann für das spazieren gehen gemeinsam aussteigen.
Die einzige Ausnahme: den Hund am Fahrrad mitlaufen lassen. Allerdings sollte die zuvor geübt werden und der Vierbeiner zuverlässig auf Kommandos reagieren. No-Go’s sind zu lange oder am Lenker festgebundene Leinen, außerdem ist auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Gassi fahren ist verboten, weil dies potenziell eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Entdeckt der Hund z.B. eine Katze, einen Vogel oder einen anderen Hund, so könnte er plötzlich unter das Auto des Halters rennen oder aber in den Gegenverkehr springen.
Gassi fahren ist Tierquälerei
Des Weiteren ist das Ausführen am Fahrzeug ebenso aus Tierschutzgründen abzulehnen. Eine Spazierfahrt nimmt dem Hund die Möglichkeit, in Ruhe zu schnüffeln oder zu markieren. Außerdem übersieht ein Fahrer leicht, ob vielleicht er das Tier bereits überfordert. Ganz abzulehnen ist es aus naheliegenden Gründen, einen Hund an der Anhängerkupplung mitzuziehen. Dieser wird den Abgasen aus dem Auspuff unmittelbar ausgesetzt und in der Position hinter dem Pkw kann es leicht passieren, dass das Tier nicht mehr mitkommt und dann womöglich mitgeschleift wird. Das ist dann ein eindeutiger Fall von Tierquälerei.
Übrigens kann aus dem geringen Verwarngeld bei wiederholtem Fehlverhalten auch schnell ein echtes Bußgeld werden. Also lieber Finger weg vom Steuer und der Leine und gemeinsam einen schönen, altmodischen Spaziergang zu Fuß genießen.