Corona-Maßnahmen: Sind Tierärzte betroffen?
Erst Spanien und Italien, nun Frankreich und vielleicht auch bald Deutschland: Immer mehr EU-Ländern verordnen angesichts der Corona-Pandemie eine Ausgangssperre. Schon heute sind in mehreren deutschen Bundesländern alle Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung nötig sind, geschlossen.
Doch was bedeutet das für Haustierhalter, die eine medizinische Versorgung für ihr Tier benötigen? Sind oder bleiben demnächst auch Tierarztpraxen geschlossen?
Die Bundestierärztekammer schreibt dazu:
Viele der Länder, die die letztendliche Entscheidung treffen, schließen sich dem an. Da die Bundesländer aktuell unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, hat Wamiz für Sie eine Übersicht aller 16 Länder zusammengestellt. Diese Liste wird anhand der aktuellen Entwicklungen mit Bezug auf die jeweiligen Landestierärztekammern laufend aktualisiert.
Die Grundregeln beim Tierarztbesuch
Grundsätzlich gilt: Bevor Sie mit Ihrem Vierbeiner einen Tierarzt aufsuchen, versichern Sie sich, dass der Besuch wirklich notwendig ist. Routineuntersuchungen ohne Zeitdruck sollten Sie verlegen, nur dringende Fälle sollten aktuell in tierärztliche Behandlung. Auch in Tierarztpraxen sollten Sie zu jeder Zeit die grundlegenden Hygienemaßnahmen einhalten.
Auch wenn Tierärzte aktuell weiterhin praktizieren dürfen: Aufgrund einer Quarantänesituation könnte Ihre Tierarztpraxis aktuell geschlossen sein. Ein kurzer Anruf vorher genügt, um bei Ihrem Tierarzt die notwendigen Informationen einzuholen.
Baden-Württemberg
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Bayern
Die Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern hat weitreichende Schließungen zur Folge. Wie die Bayerische Landestierärztekammer verkündet, sind Tierarztpraxen nicht von der Schließungsanordnung betroffen und dürfen weiterhin zu den Sprechzeiten geöffnet sein.
Berlin
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren. Viele Praxen führen angesichts der Corona-Epidemie allerdings neue Regelungen zu Sprechzeiten und Routineuntersuchungen ein. Bitte erkundigen Sie sich vorher auf der Website Ihres Tierarztes.
Brandenburg
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren. Die Landestierärztekammer veröffentlicht ein Merkblatt für Tierärzte zu den grundlegenden Hygienemaßnahmen, um eine Ausbreitung zu stoppen.
Bremen und Niedersachsen
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren. Die Tierärztekammer Niedersachsen bemüht sich aktuell, genauere Informationen zu den weiteren Maßnahmen zu bekommen.
Hamburg
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Hessen
Die Tierarztpraxen in Hessen bleiben weiterhin geöffnet. Vom Land sind keine Schließungsüberlegungen bekannt.
Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Nordrhein-Westfalen
Tierarztpraxen sind derzeit nicht von den landesweiten Schließungen von Begegnungsstätten betroffen. Die Landestierärztekammer schreibt: „Wir gehen davon aus, dass die Berufsausübung der Tierärztinnen und Tierärzte auch bei weiteren einschränkenden Maßnahmen des Landes NRW wegen der Systemrelevanz möglichst lange aufrechterhalten werden soll.”
Rheinland-Pfalz
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Saarland
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Sachsen
Auch hier dürfen die Tierarztpraxen weiterhin geöffnet bleiben. Der Präsident des Landestierärztekammer, Dr. Uwe Hörügel empfiehlt allerdings mehrere Maßnahmen: Tiere sollen möglichst ohne Halter behandelt werden, die Wartezimmer sollen geschlossen bleiben und die Behandlung sollte sich auf dringende Fälle beschränken.
Sachsen-Anhalt
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Schleswig-Holstein
Aktuell liegen keine Informationen vor, Tierärzte dürfen vorerst weiterhin praktizieren.
Thüringen
In Thüringen bleiben die Tierarztpraxen weiterhin geöffnet. Die Landestierärztekammer verweist darauf, dass Tierärzte „ein tragender direkter oder indirekter Bestandteil unseres Gesundheitswesens [sind], den es aufrecht zu erhalten gilt.”