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Husky

Hätte sie wegschauen sollen?

© Konstantin Zaykov / Shutterstock

„Habe einen Husky gerettet und werde wie eine Täterin behandelt!“

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Verrückte Welt? Als sie den Hund in seiner misslichen Lage entdeckt, handelt die Frau, ohne lange zu fackeln. Doch das könnte ihr jetzt zum Verhängnis werden.

 

Es ist 17:15 Uhr, die Sonne brennt bei 28 Grad Celsius: Der Parkplatz des Marktkaufs in Weil am Rhein (D) ist ein echter Backofen. Genau zu dieser Zeit parkt Miriam T. ihr Auto dort neben einem VW Polo, der auf einem Behindertenparkplatz steht.

Sie registriert, dass sich in dem Wagen mit Züricher Kennzeichen ein Husky-Welpe befindet, der sichtlich mit der Wärme zu kämpfen hat. Alle Fenster sind komplett geschlossen und das Tier hechelt, leckt die Scheibe ab. Miriam T. protokolliert alles akribisch und bittet einen Sicherheitsmitarbeiter um Hilfe, der ruft um 17:40 Uhr die Polizei. Denn der Vierbeiner „wirkte zunehmend apathisch“, so die besorgte Frau.

Sie schlagen die Scheibe ein!

Um 18 Uhr ist noch immer weder der Halter des Fahrzeugs noch die Polizei vor Ort. Insofern treffen die beiden eine Entscheidung, als der junge Husky die Augen verdreht und umkippt – sie schlagen umgehend eine Autoscheibe ein und holen ihn aus dem Hitzegefängnis.

„Der Hund hat sofort 7,5 Deziliter Wasser getrunken. Wir haben ihn hinter dem Gebäude mit einem Schlauch erfrischt.“

Die Retter ernten Unverständnis

Insofern nicht verwunderlich, dass die Polizei beim Eintreffen feststellt, der Husky sei „wohlauf“ gewesen. Die Beamten treffen gleichzeitig mit der Fahrerin und deren Freund gegen 18:30 vor Ort ein – und nehmen Miriam T. unter Beschuss.

„Das Einzige, was die Halterin und die Polizei interessierte, war die eingeschlagene Scheibe.“ 

Jetzt klärt die Staatsanwaltschaft

Tatsächlich hat die Sache ein Nachspiel, die Lörracher Staatsanwaltschaft klärt nun, ob das Einschlagen der Scheibe berechtigt war. Aber auch wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wird gleichermaßen ermittelt. Das von Miriam T. geschilderte Verhalten der Polizeibeamten hat die Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigt.
 

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