Das Wichtigste in Kürze:
- Ist ein Tier angefahren worden, gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern und einen Tierarzt zu kontaktieren
- Für den Autofahrer entstehen keine Kosten – weder durch Tierarzt noch durch Bußgelder
- Der Unfall ist nur dann meldepflichtig, wenn durch ihn weitere Gefährdungen im Straßenverkehr entstehen
Ein Tier überfahren: Was tun?
Eines steht fest: Wenn das Tier erst einmal angefahren ist, dann ist Weiterfahren keine Option. Allzu häufig kommt es bei Unfällen mit Tieren zu Fahrerflucht. Dabei handelt es sich nicht einmal unbedingt um bösen Willen. Viele Fahrer wissen einfach nicht, was sie tun sollen und fühlen sich hilflos.
Ruhe bewahren
Das oberste Gebot lautet in einem solchen Fall: Ruhe bewahren. Panik führt nur dazu, dass der Geist nicht mehr klar denken kann. Atmen Sie tief durch und konzentrieren Sie sich auf Ihre Handlungen. Wenn Sie in Panik geraten, tut das Tier es auch. Das macht die Situation nicht angenehmer.
Unfallstelle absichern
Fahren Sie das Fahrzeug rechts ran, sodass es keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Nun gilt es, die Unfallstelle abzusichern. Dafür ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen ein Warndreieck auf, wie bei jedem Unfall im Straßenverkehr.
Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab und ziehen Sie eine Warnweste über© Shutterstock
Erste Schritte nach dem Unfall
Ist der Hund oder die Katze nach dem Unfall schwer verletzt, sind Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen.
Vorbereitung und Bestandsaufnahme
Nach Absicherung der Unfallstelle folgt eine Bestandsaufnahme bezüglich des verletzten Tieres. Läuft es noch herum? Hinkt es? Ist es in Panik und versteckt sich? Binden Sie Hund oder Katze an, damit nicht weitere Unfälle passieren. Klären Sie nun, wie schwer das Tier verletzt ist – auch für den anschließenden Anruf beim Tierarzt. Folgende Fragen helfen bei der Bestandsaufnahme:
- Hat das Tier schwere Verletzungen wie Knochenbrüche, starke Prellungen oder offene Wunden?
- Sind lebensgefährliche Verletzungen sichtbar, beispielsweise starke Blutungen, Fremdkörper in den Atemwegen oder Schädelverletzungen?
- Liegt eine akut lebensbedrohliche Situation wie Herz- oder Atemstillstand oder schwere Blutungen vor?
Tierarzt oder Tierklinik anrufen
Wählen Sie die Nummer des nächsten Tierarztes. Schildern Sie den Vorfall und den Verletzungsgrad möglichst präzise. Geben Sie auch Ihre ungefähre Ankunftszeit an. Eventuell kann der Veterinärmediziner aus der Ferne bei Erste-Hilfe-Maßnahmen helfen.
Tierarztkosten: Wer zahlt die Rechnung?
Ist das Tier in der Klinik oder beim Arzt angekommen, legt sich der größte Schreck langsam. Nun kommt die Kostenfrage auf. Ein Autounfall führt oft zu schweren Verletzungen im Körper des Tieres. Durch Operationen entstehen schnell beachtliche Summen.
Der Fahrer ist nicht in der Pflicht!
Der Unfallverursacher ist rechtlich nicht in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen! In finanzieller Hinsicht gibt es also keinen Grund, das verletzte Tier nicht zum Arzt zu bringen. Der Tierarzt wiederum ist zur Erstversorgung verpflichtet. In seiner Verantwortung liegt es auch, die Kosten für die Behandlung erstattet zu bekommen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Wenn der Halter des Tieres nicht ermittelt werden kann, wenden sich Veterinärmediziner an die jeweilige Gemeinde. Diese ist für die Übernahme der Kosten der Erstversorgung zuständig. Meist kommt das Tier dann zunächst in die Obhut eines Tierheims, bis der Halter ermittelt ist.
Die Online-Tierregistrierungstelle Tasso ist immer behilflich. Eine Registrierung hier ist sinnvoll.
Bringen Sie ein verletztes Tier so schnell wie möglich zum Tierarzt - die Behandlungskosten tragen nicht Sie!© Shutterstock
Verkehrsrecht: Wer haftet, wenn ein Hund angefahren wird?
Hat sich der erste Schreck gelegt, kommen Fragen bezüglich der Haftung auf: War der Vorfall meldepflichtig? Ist ein Bußgeld zu erwarten – wenn ja, wie hoch?
Fahrerflucht und Bußgeld
Selbst wenn der Fahrer sich vom Unfallort entfernt, besteht kein Tatbestand der Fahrerflucht. Autofahrer haben am Unfallort zu bleiben, wenn Personen oder Sachen beschädigt sind. Haustiere sind vor dem Gesetz Sachen gleichgestellt. Dennoch: Der Haustierhalter ist dazu verpflichtet, seine Verantwortung so wahrzunehmen, dass keine Gefährdung durch das Tier entsteht. Es ist also eine Pflichtverletzung des Halters, nicht aber des Fahrers. Letzterer zahlt auch kein Bußgeld.
Meldepflicht
Grundsätzlich besteht bei einem Unfall mit einem Haustier keine Meldepflicht. Der Fahrer ist weder verpflichtet, die Polizei zu informieren, noch den Halter ausfindig machen.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn das tote Tier oder das verletzte Tier auf einer befahrenen Straße liegt. In diesem Fall muss der Fahrer die Polizei rufen, die für den Abtransport verantwortlich ist.
Unsere Empfehlung: Auch bei Wildtieren nicht einfach weiterfahren!
Natürlich hat der Mensch zum Haustier ein ganz anderes Verhältnis als zu Wild. Dennoch gilt auch bei Wildtieren die Meldepflicht. Zuständig ist hier die örtliche Jagdbehörde, die sich zügig via Internet ermitteln lässt. Auch die Polizei hilft im Zweifelsfall weiter.
Auch wenn das Tier verletzt ist, bringt der Fahrer das Tier nicht in eine Unfallklinik oder ein Tierkrankenhaus. Aus rechtlichen Gründen muss er bei dem angefahrenen Wildtier bleiben, bis Hilfe eintrifft. Er darf es nicht vom Unfallort entfernen.
Wichtig: Nähern Sie sich auf keinen Fall einem verletzten Wildtier! Auch wenn es Ihnen herzlos vorkommt – Sie schützen damit sich selbst. Wilde Tiere reagieren unberechenbar, wenn sie verletzt sind.