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Dürfen Hunde in die Action-Märkte?
© Longfin Media / Shutterstock

Sind Hunde in den „Action“-Märkten erlaubt?

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

"Große Auswahl, tolle Preise" - so lautet der Werbeslogan der Action-Märkte. Aber sind in den Action-Filialen auch Hunde erlaubt oder nicht?

Für Hundehalter stellt sich oft die Frage: Darf ich meinen Hund beim Einkaufen mit ins Geschäft nehmen, oder muss er draußen warten? Diese Frage betrifft auch die beliebten „Action“-Märkte, die in zahlreichen Städten Deutschlands eine große Auswahl an Lebensmitteln, Haushaltswaren, Dekoartikeln und Co. anbieten. 

Da viele Herrchen und Frauchen ihren Vierbeiner nicht allein zu Hause lassen möchten oder können, ist es hilfreich zu wissen, ob Hunde im Action-Markt willkommen sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie als Hundehalter wissen müssen.

Regeln bei „Action“: Sind Hunde erlaubt?

Generell gilt: In den meisten Läden in Deutschland, in denen Lebensmittel verkauft werden, sind Hunde nicht erlaubt. Dies liegt hauptsächlich an Hygienevorschriften, die insbesondere für Geschäfte gelten, in denen Lebensmittel verkauft werden. 

Die Lebensmittelhygieneverordnung schreibt vor, dass Tiere in Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln hantiert wird, nicht erlaubt sind, um eine Kontamination zu vermeiden. 

Da Action neben Non-Food-Artikeln auch Lebensmittel im Sortiment hat, greifen hier ähnliche Vorschriften wie in herkömmlichen Supermärkten. "Haustiere sind aus Hygienegründen in unseren Filialen nicht erlaubt, auch nicht in einer speziellen Tasche oder einem Buggy⁠", heißt es dazu klar in den Erläuterungen zu den Filial- und Hausregeln auf der Website.

Ausnahmen: Blindenhunde und Assistenzhunde

Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden Blinden- und Assistenzhunde. Diese sind in den meisten Geschäften, einschließlich Action, generell erlaubt, da sie eine essenzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen darstellen. 

Die rechtliche Grundlage dafür bietet das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz, das den Zugang von Blindenführhunden und anderen speziell trainierten Assistenzhunden sicherstellt.

Sollten Sie also auf einen Blinden- oder Assistenzhund angewiesen sein, darf Ihnen der Zutritt mit Ihrem Hund in der Regel nicht verwehrt werden.

Hunde dürfen nicht in die Action-Märkte
Wegen der Lebensmittel: Hund dürfen nicht in die Action-Märkte (Magda Wygralak / Shutterstock)

Action & Hunde: Variierende Regelungen je nach Filiale?

Während es bei manchen Geschäften von Filiale zu Filiale Unterschiede gibt, ob Hunde erlaubt sind oder nicht, herrscht in Bezug auf die Action-Filialen eine einheitliche Regelung. Hier sind Hunde nicht erlaubt.

Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Hunde in einem bestimmten Geschäft erlaubt sind, lohnt es sich, dort anzurufen oder den Markt beim nächsten Besuch einfach zu fragen. So vermeiden Sie Überraschungen, wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind.

Alternativen zum Mitnehmen des Hundes in den Markt

Wer gelegentlich bei Action einkaufen will oder muss, steht als Hundehalter natürlich vor einem DIlemma. Da abzuraten ist, den Hund vor der Action-Filiale anzubinden, sollte man nach Alternativen suchen, um den Einkauf für Halter und Vierbeiner stressfreier zu gestalten:

  • Gemeinsam mit einer Begleitperson einkaufen: Wenn Sie jemanden mitnehmen, kann diese Person draußen mit dem Hund warten, während Sie einkaufen gehen. So bleibt Ihr Hund in guter Gesellschaft und ist nicht allein.

  • Hundesitter oder Hundetagesstätte: Für längere Einkaufstouren lohnt es sich, einen Hundesitter oder eine Hundetagesstätte in Erwägung zu ziehen, damit Ihr Hund betreut wird, während Sie einkaufen.

Hunde und „Action“-Märkte: Fazit

In den „Action“-Märkten sind Hunde aufgrund von Hygienevorschriften nicht erlaubt, insbesondere wegen des Lebensmittelverkaufs. Es gibt jedoch Ausnahmen für Blinden- und Assistenzhunde, die aufgrund ihrer essenziellen Rolle auch in Supermärkte mitgenommen werden dürfen.

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