Als Hundehalter steht das Wohl der Tiere für uns an erster Stelle. Doch manchmal geht die Liebe so weit, dass Herrchen oder Frauchen nicht mehr klar denken können. Das ist wohl die einzige Entschuldigung, die für das Verhalten dieses Hunderhalters aus Sachsen annehmbar ist.
Der 56-jährige Jörg S. stand nun wegen der durchaus ungewöhnlichen und gleichzeitig mehr als gefährlichen Art, seinen Hund Gassi zu führen vor dem Amtsgericht in Pirna.
Herrchen bringt Hund und Verkehrsteilnehmer in Gefahr
Vor rund fünf Jahren adoptiert Jörg S. seinen Golden Retriever Balu, der damals noch ein niedlicher Welpe ist. Seither sind die beiden ein Herz und eine Seele, wie das Herrchen berichtet.
Da der Frührentner jedoch nicht mehr so gut gehen kann, hat er sich überlegt, seinen Hund „spazieren zu fahren“. Besser gesagt er fährt und Balu läuft neben dem Auto her.
Das ist nicht nur für die anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für Balu, der über die Gegenspur trabt. Und so kommt es dann tatsächlich auch zur Katastrophe: Das Hund-Auto-Gespann zwingt einen anderen Wagen zu Vollbremsung. Unter den Insassen auch ein Säugling, der durch die starke Bremsung eine Stauchung der Wirbelsäule erleidet.
900 Euro Strafe fürs Spazierenfahren
Vor Gericht wird Jörg S. zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt und er muss seinen Führerschein für drei Monate abgeben. Wirklich einsichtig zeigt sich der 56-jährige Hundehalter jedoch nicht:
Hoffen wir, dass er zumindest zum Wohl seines Hundes nicht mehr über Straßen mit ihm fährt.