Ein Hund im Büro ist bekanntlich der beste „Feel-Good-Manager“, den man sich wünschen kann. Sie sorgen für gute Laune, zwingen uns zu gesunden Pausen und schweißen das Team zusammen. Um nur einige der guten Gründe für Hunde bei der Arbeit zu nennen.
Doch ein aktuelles Urteil aus Dortmund ist jetzt ein echter Dämpfer für alle, die ihre Fellnase mit zur Arbeit nehmen. Ein Chef musste auf schmerzhafte Weise lernen: Wer über die Leine stolpert, trägt das Risiko allein.
Tollpatsch-Moment auf dem Firmenparkplatz
Der Fall, der vor dem Sozialgericht Dortmund landete (Az. S 18 U 347/24), fand am Morgen eines ganz normalen Arbeitstags statt. Ein Unternehmer parkt auf dem Firmengelände, öffnet die Tür und steigt mit seinem Vierbeiner aus. Der Plan: Gemeinsam ins Büro starten.
Doch so weit kommen die beiden nicht. Noch auf dem Parkplatz verheddert sich der Mann in der Leine seines Hundes. Er stürzt schwer und verletzt sich an Knien und Händen.
Gute Argumente – leider ohne Erfolg
Für den Hundehalter war die Sache eigentlich klar: Der Unfall passierte auf dem direkten Weg zur Arbeit, also muss es ein Arbeitsunfall sein. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab.
Vor Gericht versuchte der Kläger dann zu erklären, warum sein Hund eben kein reines „Privatvergnügen“ ist, sondern ein wichtiger Teil der Firma. Er brachte Argumente vor, die jeder Hundefreund sofort unterschreiben würde:
- Der Hund sorge als „Bürohund für das Wohlbefinden“ für ein besseres Betriebsklima.
- Er sei eine Art „Fitnesstrainer“, der für Bewegung sorge.
- Zudem wirke er wie eine „Alarmanlage“ gegen Fremde.
Studien belegen tatsächlich längst, wie positiv sich Bürohunde auswirken. Doch juristisch gesehen half das leider gar nichts.
Gericht entscheidet: Hund bleibt Privatsache
Die Richter am Sozialgericht Dortmund fällten jetzt ein Urteil, das als Warnung ernst genommen werden sollte. Sie schmetterten die Klage ab. Die Begründung: Die Mitnahme des Hundes erfolge aus „eigenwirtschaftlichen Interessen“ – also privat.
Die Gefahr, über die Leine zu stolpern, habe nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun. Weder die Wächter-Funktion noch der positive Einfluss auf das Team reichten dem Gericht aus, um den Hund als „betriebsnotwendig“ anzuerkennen.
Was das für uns bedeutet
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es sendet ein klares Signal an die große „Office Dog“-Community: Der gesetzliche Unfallschutz endet dort, wo die Leine anfängt. Wir finden: Das ist bitter, ändert aber nichts daran, dass Hunde eine Bereicherung für jedes Büro sind!
Alle Herrchen und Frauchen, die ihre Fellnase mit ins Büro nehmen können, sollten also auf dem Weg zur Arbeit besonders gut aufpassen – und zur Sicherheit die privaten Unfallversicherungen checken. Denn wenn (wie in diesem Fall) der eigene Vierbeiner zur Stolperfalle wird, hilft die Berufsgenossenschaft leider nicht weiter.
Wir wünschen dem gestürzten Chef trotzdem gute Besserung – und weiterhin viel Freude mit seinem vierbeinigen „Fitnesstrainer“!