Samstagnachmittag, kurz nach 13 Uhr in Werdau (Landkreis Zwickau). Menschen erledigen ihre Einkäufe, Autos fahren durch die Stadt. Alles wirkt normal. Friedlich. Noch ahnt niemand, was für ein Drama gleich passieren wird.
Ein 44-jähriger Mann sitzt auf seinem E-Bike und nähert sich der Kreuzung. Auf seinem Rücken trägt er einen Rucksack. Nicht ungewöhnlich für einen Radfahrer. Doch unglücklicherweise hat er hierin keine Einkäufe oder Unterlagen, sondern etwas Lebendiges!
Sekunden des Grauens
An der Kreuzung zur Alexander-von-Humboldt-Straße will der Radfahrer geradeaus weiter – doch dann geschieht das Unfassbare. Ein Skoda, der von rechts kommt, hat eigentlich Vorfahrt. Der Biker übersieht ihn. Es knallt laut, als er frontal mit dem Wagen kollidiert.
Doch dann passiert das eigentliche Drama: Im Rucksack des E-Bikers befand sich ein kleiner Hund, sein treuer Begleiter. Durch die Wucht des Aufpralls wird das Tier aus dem Rucksack geschleudert und prallt ungebremst auf die Straße!
In einem Rucksack ist ein Hund nicht gesichert. Es gibt keinen Airbag, keine Knautschzone, keinen Schutz. Bei einem Unfall wie diesem wird der Hund zum Geschoss – hilflos der Physik ausgeliefert. Und während der Mensch vielleicht noch reflexartig reagieren kann, hat das Tier in dem engen Rucksack keine Chance, sich zu schützen.
Der verzweifelte Kampf ums Überleben
Die Rettungskräfte treffen ein. Sanitäter kümmern sich um die drei verletzten Menschen – den E-Biker, die Autofahrerin und das fünfjährige Mädchen. Alle drei haben Glück im Unglück: Ihre Verletzungen sind nur leicht.
Der durch den Aufprall schwer verletzte Hund wird schnellstmöglich in die Tierklinik gebracht. Die Tierärzte tun zwar alles, was in ihrer Macht steht, aber die Verletzungen sind zu schwer. Sie können den Vierbeiner nicht mehr retten.
Der Fahrer stand offenbar unter Drogen
Ein Drogentest nach dem Unfall bringt die erschreckende Wahrheit ans Licht: Der E-Biker hatte Cannabis und Amphetamine konsumiert. Die Polizei ermittelt nun gegen den 44-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung.
Der Sachschaden: rund 6.300 Euro – doch der wahre Verlust ist nicht zu beziffern.