Trotz der Bemühungen vieler Organisationen und Vereine erreichen uns weiterhin Informationen über Tiere, die in kritischem Zustand zu Tierärzten oder in Tierheime gebracht wurden.
In Polen ist Tierquälerei strafbar. Für Tierquälerei, etwa durch mangelnde Versorgung oder Nichtfütterung, droht eine Gefängnisstrafe, wobei das Höchstmaß der Strafe 5 Jahre beträgt (Tierquälerei mit besonderer Grausamkeit). Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, entscheiden sich viele „Halter“ dazu, ihr Tier dem sicheren Tod zu überlassen. Genau das war im Fall von Stella der Fall.
In erbärmlichem Zustand
Die Hündin wird zufällig von einer Freiwilligen der Stiftung für misshandelte Tiere „Zielony Pies“ im Wald gefunden. Das Tier ist stark abgemagert, vernachlässigt und verletzt. Nach der Überführung in eine Tierklinik stellt sich heraus, dass Stella weniger als 15 kg wiegt, was für einen Hund ihrer Größe ein enormes Untergewicht darstellt.
Die Hündin ist nicht an einen Baum gebunden worden, aber ihr Besitzer hat dafür gesorgt, dass sie den Wald nicht selbstständig verlassen kann – der Hund hat eine Wirbelsäulenverletzung. Ein Knochen ragt ihr auf halber Körperlänge heraus, ebenso die Rippen.
Untersuchungen zeigen zudem Geschwüre im Bereich von Vulva und Anus sowie Babesiose. Der Hund muss an einem gesicherten Ort gehalten worden sein, da an seinem Körper keine Abschürfungen gefunden werden, die auf Ziehen oder Zerren hindeuten.
In Gefangenschaft
Stellas Zustand deutet darauf hin, dass alle Verletzungen lange vor dem Tag ihrer Auffindung entstanden sein müssen. Jemand hat sich einfach eines sterbenden Hundes entledigt. Eine so starke Abmagerung und Muskelschwund entstehen nicht über Nacht. Stella muss über einen längeren Zeitraum unter beklagenswerten Bedingungen gelebt haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die Hündin sich erholt und ein neues, liebevolles Zuhause gefunden hat.