Werbung

Einsamer Hund schaut aus dem Fenster
© Jaromir Chalabala / Shutterstock (Symbolbild)

In Schweden darf man seinen Hund nicht länger als 5 Stunden alleine lassen

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Tierliebe mit knallharter Konsequenz: In Schweden ist Hundehaltung nicht nur Herzenssache – sondern Gesetz. Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen.

Während in vielen Ländern das Tierwohl oft hinter menschliche Bequemlichkeit zurücktritt, setzt Schweden neue Maßstäbe: Wer hier seinen Hund zu lange allein lässt, verstößt gegen das Gesetz.

Was im ersten Monat vielleicht nach Tierromantik klingt, ist in Wahrheit ein tief verankertes Prinzip – mit harten Konsequenzen, wenn man sich nicht daran hält.

Schweden macht ernst

Der Mythos, dass Hunde kein Zeitgefühl haben und einfach schlafen, bis das Herrchen zurückkehrt, ist wissenschaftlich längst widerlegt. Hunde spüren Zeit. Hunde spüren Einsamkeit. Und sie leiden, wenn sie zu lange allein sind.

Schau dir das an:

In Schweden hat diese Erkenntnis bereits konkrete rechtliche Konsequenzen: Dort dürfen Halter ihre Tiere maximal sechs Stunden ohne Gassi-Runde oder sinnvolle Beschäftigung alleine lassen.

Das schwedische Tierschutzgesetz vor, dass Hunde mindestens alle sechs Stunden Auslauf, Kontakt oder Beschäftigung bekommen müssen – manche Behörden orientieren sich sogar an einer 5-Stunden-Grenze. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Strafen.

Hunde-Paradies mit klaren Regeln

Das skandinavische Land gilt als wahres Paradies für Hunde – und das nicht ohne Grund. Die schwedischen Tierschutzgesetze gehören zu den progressivsten weltweit und werden konsequent durchgesetzt.

Während andere Länder Tierschutz oft als nachrangig behandeln, betrachtet Schweden ihn als Gerechtigkeitsfrage – nicht nur für Wildtiere oder Nutztiere, sondern auch für den Hund im heimischen Wohnzimmer.

Die schwedische Gesetzgebung basiert dabei nicht auf Sentimentalität, sondern auf wissenschaftlichen Erkenntnissen: Hunde erleben Zeit bewusst, fühlen Isolation und leiden stumm, wenn ihre Bedürfnisse ignoriert werden.

Hunde als fühlende Wesen mit Rechtsansprüchen

In Schweden sind Hunde nicht einfach nur „Haustiere“, sondern anerkannte fühlende Lebewesen mit gesetzlichen Schutzbestimmungen, die teilweise über die von Arbeitnehmern hinausgehen.

Die Tiere müssen Zugang zu einem sonnigen Fenster haben, täglich stimuliert werden und sich körperlich bewegen können. Das sind keine Empfehlungen, sondern Gesetze.

Drakonische Strafen bei Verstößen

Zusätzlich zur Sechs-Stunden-Regel gibt es weitere strikte Vorschriften: Hunde dürfen maximal eine Stunde angebunden werden, längeres Einsperren in Transportboxen ist verboten.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen: Geldstrafen, Haltungsverbote oder sogar Gefängnisstrafen drohen. In Schweden ist es durchaus möglich, vor Gericht zu stehen, weil man seinen Hund zu lange vor einem Café angebunden hat.

Boom bei Hundetagesstätten und Tiersittern

Als direkte Folge der strengen Gesetze sind in ganz Schweden Hundetagesstätten wie Pilze aus dem Boden geschossen. Diese kümmern sich um die Vierbeiner, während ihre Herrchen und Frauchen arbeiten. 

Auch professionelle Tiersitter erfreuen sich großer Beliebtheit. Eine clevere Lösung für ein rechtliches Problem, das durchaus real ist.

Mehr Nachrichten über...

Wie findest du diese Geschichte?

Vielen Dank für das Feedback!

Vielen Dank für das Feedback!

Dein Kommentar:
EInloggen zum Kommentieren
Möchtest du diesen Artikel teilen?