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Hündin Lori

Hündin Lori hat jetzt Büro-Verbot

© lto.de

Deutsches Gericht hat entschieden: Hündin darf nach 6 Jahren nicht mehr ins Büro

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Drama ums Büro-Maskottchen: Gericht schickt Hündin Lori nach 6 Jahren in den Zwangsruhestand – Frauchen kämpfte bis zuletzt!

Sechs Jahre lang war Tierschutzhündin Lori fester Bestandteil des Arbeitsalltags in einer Spielhalle – leise, unauffällig, immer an Frauchens Seite. Doch damit war im März Knall auf Fall Schluss. Der Arbeitgeber hatte genug von der tierischen Begleitung und pochte auf einen Passus im Vertrag, nach dem Hunde nicht erlaubt seien.

Loris Frauchen wollte das nicht hinnehmen. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden: Lori muss tatsächlich zuhause bleiben.

Von der Tötungsstation ins Büro

2019 hatte Mitarbeiterin Anja H. die Mischlingshündin aus einer spanischen Tötungsstation gerettet. Damals war klar: Lori sollte nie wieder allein sein.

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Weil es familiäre Umstellungen gab und auch Corona für Heimarbeit sorgte, begleitete Lori ihr Frauchen immer häufiger zur Arbeit – und niemand schien etwas dagegen zu haben.

Plötzlich Schluss nach Jahren der Duldung

Der Schock kam im März dieses Jahres: Ein neuer Regionalleiter entschied, dass Lori nicht länger mit zur Arbeit darf – obwohl das Tier zuvor jahrelang geduldet wurde.

Und im Arbeitsvertrag steht es tatsächlich schwarz auf weiß: Tiere im Betrieb sind nicht erlaubt. H. klagte, doch das Gericht stellte klar: Selbst eine längere Phase der Duldung ist keine Erlaubnis.

Gericht bleibt hart – trotz Mitleid

Auch wenn der Richter sichtlich Verständnis für die Situation von Lori und ihrem Frauchen zeigte, konnte das Gericht am Ende keine rechtliche Grundlage für einen Anspruch erkennen.

Eine betriebliche Übung? Fehlanzeige. Eine Ausnahme im Vertrag? Ebenfalls nicht. In diesem Fall greife nun einmal ganz klar das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Selbst der Einwand von Anja H., sie verdiene gerade mal den Mindestlohn und eine Betreuung ihres Vierbeiners während der Arbeitszeit sei deshalb nicht zu bezahlen, konnte das Gericht nicht umstimmen. Bedeutet für die Hündin: Lori muss in „Frührente“ gehen.

Trennung auf Raten – mit Frist

Immerhin: Lori darf noch bis zum 31. Mai mit ins Büro – danach nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Geschäftsleitung. Ein kleiner Aufschub für ein großes Hundeherz.

Frauchen muss nun Lösungen finden: eine bezahlbare Hundebetreuung organisieren und Trennung üben – kein leichtes Unterfangen.

Hund darf nicht mehr ins Büro
In vielen Büros sind Hunde gern gesehen - doch nicht in allen (LightField Studios / Shutterstock)

Bürohunde – ein rechtliches Minenfeld

Tatsache ist: Ob ein Hund im Büro erlaubt ist, liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers. Und auch wenn viele Kolleginnen und Kollegen kein Problem mit Lori hatten, kann ein einziger Wechsel in der Führung alles kippen.

Lori selbst nahm das Urteil mit stoischer Ruhe, selbst im Gerichtssaal bewegte sie sich kaum. Für Anja H. endet ein langes Ringen mit einer herben Enttäuschung. Und vielleicht beginnt nun für Lori ein neues Kapitel – mit weniger Neonlicht, aber mehr Ruhe.

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