Die Lokalpolizei von Terrassa (Spanien) greift in einem Fall von Tierquälerei ein, nachdem ein Nachbar sie alarmiert hat. Der betroffene Hund, ein sichtlich unterernährter Deutscher Schäferhund, war mehr als 10 Stunden auf einem Fenstersims gefangen.
Ein Nachbar in der Gemeinde in der Provinz Barcelona alarmiert am 8. Februar die Polizei, nachdem er sieht, dass Tarzán, so der Name des Hundes, die ganze Nacht dort festsitzt. Er kann sich nicht bewegen und hatte weder Wasser noch Futter.
Sichtlich unterernährter Hund
Die Beamten können den Hund retten und bringen ihn aufgrund der Anzeichen von Unterernährung zu einem Tierarzt. „Wir haben den Besitzer identifiziert und ermitteln gegen ihn wegen des Verdachts der Tierquälerei“, teilt die Lokalpolizei von Terrassa auf ihrem Instagram-Profil mit.
Tarzán ist derzeit in Sicherheit und erholt sich im Tierheim von Terrassa.
Tierquälerei – was sagt das Tierrecht in Spanien?
„Diese Tierquäler sollten im Gefängnis landen, deshalb fordern wir eine Verschärfung der Haftstrafen für Tierquälerei im Strafgesetzbuch“, erklärte die Tierschutzpartei PACMA in den sozialen Medien, wo über den Fall berichtet wurde.
„Hunde gehören zur Familie!“, proklamiert die Tierschutzpartei PACMA auf ihrem Instagram-Profil.
Tierquälerei ist in Spanien derzeit im Strafgesetzbuch geregelt.
Innerhalb der als Tierquälerei eingestuften Handlungen wird festgelegt, dass die verursachte Verletzung eine tierärztliche Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit des Tieres erfordern muss, wie es bei Tarzán aufgrund der Unterernährung der Fall ist.
Die Strafen oder Bußgelder variieren je nach Schwere des dem Tier zugefügten Schadens.
Einen Hund eingesperrt lassen – was sagt das Tierschutzgesetz?
Das spanische Tierschutzgesetz von 2023 behandelt in zwei Artikeln das Einsperren von Hunden oder Katzen.
Zunächst in Artikel 27, „Spezifische Verbote in Bezug auf Haustiere“. Dort heißt es:
Es ist ausdrücklich verboten, „Hunde und Katzen regelmäßig auf Terrassen, Balkonen, Dächern, Abstellräumen, Kellern, Innenhöfen und dergleichen oder in Fahrzeugen zu halten“.
Weiterhin wird in Artikel 74, der schwere Verstöße regelt, folgendes als solcher festgelegt: „Hunde oder Katzen dauerhaft auf Terrassen, Balkonen, Dächern, Abstellräumen, Kellern, Innenhöfen und dergleichen oder in Fahrzeugen zu halten“. Ebenso wie „das Aussetzen eines Tieres unter gefährlichen Bedingungen“.
Tatsächlich heißt es in der Definition von Haustieren, dass es sich um ein „vom Menschen gehaltenes Haustier handelt, hauptsächlich im Haushalt, sofern es unter guten Bedingungen für sein Wohlergehen gehalten werden kann“. Bedingungen, die bei Tarzán nicht gegeben waren.