Werbung

Nachts Licht am Fenster

Ungewöhnliche Lärmbelästigung

© EvGavrilov/Shutterstock

Mitten in der Nacht ertönt laute Musik beim Nachbarn. Als die Polizei die Tür aufbricht, ist sie platt

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Weil Musik in ohrenbetäubender Lautstärke aus einer Wohnung dringt, rufen Anwohner aufgebracht die Polizei. Als die Beamten die Schuldigen entdecken, sind sie verblüfft.

Die Anwohner sind sauer, als im Oktober 2019 am Samstagabend plötzlich aus einer Wohnung in der Fußgängerzone Iserlohn die Musik angeht. Wieder und wieder läuft derselbe Song, ohne Unterlass – aber dafür in voller Lautstärke.

Der Bass lässt die Wohnungstür vibrieren

Um 20.45 Uhr ruft ein Anwohner schließlich die Polizei. Trotz Sturmklingelns und lautstarkem Klopfen an der Wohnungstür öffnet niemand. Keiner der Nachbarn hat eine Telefonnummer der Bewohnerin oder weiß etwas über ihren Verbleib. Zur Sicherheit werden ebenfalls die Krankenhäuser abtelefoniert – doch auch hier Fehlanzeige.

 

Nach zwanzig Minuten entscheiden die Polizisten, die Tür mit Gewalt zu öffnen, denn es besteht der Verdacht, dass der Bewohnerin etwas passiert sein könnte. Doch in der Wohnung sind nur zwei Katzen. Die Musik schallt aus einem Laptop, der aufgeklappt auf dem Tisch steht. Der Lärm kann problemlos abgestellt werden.

Kleine Privat-Party zu Hause?

Eine Stunde später taucht die verwirrte Mieterin auf. Sie beteuert, dass sie die Musik vor ihrem Weggehen abgeschaltet hat. Jetzt begreifen die Polizisten endlich, wer hier die eigentlichen Übeltäter sind. Offensichtlich sind die beiden Kätzchen der Frau auf die Tastatur des Laptops gesprungen und haben dadurch die ohrenbetäubende Endlos-Musikschleife aktiviert. Alles war also echte „Katzenmusik“, dabei bevorzugen Samtpfoten sonst eher andere Klänge.

Die Halterin erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz. Viele Katzenfreunde finden das unverhältnismäßig.

Mehr Nachrichten über...

Wie findest du diese Geschichte?

Vielen Dank für das Feedback!

Vielen Dank für das Feedback!

Dein Kommentar:
EInloggen zum Kommentieren
Möchtest du diesen Artikel teilen?