Schlimm genug, wenn ein Mensch verstirbt – aber muss dann auch noch der Hund mit sterben? Eine Frage, die in den USA eine schreckliche Aktualität bekommen hat. Dort hat eine im März 2019 verstorbene Tierhalterin aus Virginia in ihrem Testament verfügt, dass bei ihrem Ableben der geliebte Vierbeiner mit ihr ins Grab und in den Sarg gehen soll. Damit sie auch im Tod ihren Hund immer bei sich hat.
Tierschützer können es nicht verhindern
Als der Shih-Tzu-Mischling, der dem oben abgebildeten Hund offenbar sehr ähnlich sah, nach ihrem Ableben ins Tierheim kam, versuchten die Tierschützer sofort alles, um dem Vierbeiner dieses schreckliche Schicksal zu ersparen. Ohne Erfolg.
Sie wird eingeäschert und ihre Asche wird in einer Urne gegeben, die neben der Tierhalterin in den Sarg gelegt wird.
Es herrscht Unverständnis
Tierfreunde auf der ganzen Welt sind empört, denn so eine Handlung ist schon aus ethischen Gründen ausgesprochen fragwürdig. In Deutschland besagt etwa das Tierschutzgesetz, dass ein gesundes Tier ohne zureichenden, d.h. guten Grund gar nicht eingeschläfert werden darf. Ein Gesetz, dass in den USA allerdings nicht existiert.
In den USA werden noch von anderer Stelle Bedenken geäußert: Larry Spiaggi, Präsident der Vereinigung der Bestatter in Virgina, wies gegenüber dem Fernsehsender NBC darauf hin, dass dieses Vorgehen eigentlich nicht legal ist. Nur bezüglich einiger privater Begräbnisstätten bestehen in den USA Ausnahmen. Und genau von dieser Gesetzeslücke hat die Tierhalterin nun schrecklichen Gebrauch gemacht.