Der Tod ist kein Thema, mit dem man sich gerne auseinandersetzt. Ob man einen anderen Menschen verliert oder ein geliebtes Haustier, ist für viele ähnlich schmerzhaft, wie auch Studien belegen. Wer im Leben eine innige Verbindung hatte, der möchte oft genug auch danach den anderen an seiner Seite wissen. Deshalb sind Familiengräber eine weit verbreitete Bestattungsweise.
Zunehmend nutzen auch Tierhalter immer mehr die Option, für ihr Haustier nach dessen Ableben eine würdevolle letzte Ruhestätte zu finden. Wer seinen Liebling nicht auf dem eigenen Grundstück beerdigen möchte oder kann, dem stehen spezielle Tierfriedhöfe oder eine Urnenbestattung zur Verfügung. Wem das zum Andenken nicht genug ist, der hat inzwischen auf die Option einer gemeinsamen Mensch-Tier-Bestattung. Immer mehr Friedhöfe bieten so etwas an, doch macht so etwas Sinn? Und worauf sollte man dabei achten?
Mensch-Tier-Bestattungen: Was ist das eigentlich?
Schon Friedrich der Große machte es vor: Der berühmte preußische Monarch ließ seine Lieblingshunde in seinem Mausoleum mit zur letzten Ruhe betten. Und nach diesem Prinzip wird nach wie vor verfahren. Auch wenn viele instinktiv zuerst daran denken, wird das verstorbene Tier nicht zu seinem Menschen in den Sarg gelegt und dann bestattet. Rein rechtlich handelt es sich vielmehr um eine Grabbeigabe, d.h. die Urne mit der Asche des tierischen Lieblings wird ebenfalls auf der Grabstelle beerdigt. Eine „körperliche“ Bestattung ist aufgrund der Satzungen menschlicher Friedhöfe nicht möglich.
In der Regel ist es auch nicht möglich, das Tier vor dem Ableben des Herrchens oder Frauchens auf der Grabstelle zur ewigen Ruhe zu betten. Stirbt es vorher, so kann die Urne so lange verwahrt werden, bis auch der Halter aus dem Leben scheidet.
Mensch-Hunde-Friedhöfe: Wo gibt es sie?
Mit dem Friedhof in Hamburg-Ohlendorf hat alles begonnen. Dort wurde erstmals eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Fellnase angeboten. Aus Pietätsgründen entschloss man sich, von vornherein hierfür einen abgetrennten Bereich zu nutzen, damit sich andere Menschen nicht hiervon gestört fühlen. Seither hat die Idee der gemeinsamen Bestattung so rasant Zuspruch gefunden, dass es deutschlandweit gleich 30 offizielle Friedhöfe gibt, die diese Bestattungsform anbieten.
Von A wie Aschersleben bis hin zur Gemeinde Stein-Brockheim in der hessischen Schweiz sind in Deutschland zahlreiche mögliche Orte für eine letzte Ruhestätte von Hund und Halter vorhanden, wie Aeternitas e.V., die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, auf ihrer Webseite auflistet.
Hamburg ist dabei ein echter Vorreiter, denn hier gibt es inzwischen noch weitere tierfreundliche Friedhöfe, etwa den Heidefriedhof in Neugraben-Fischbek im äußersten Südwesten der Hansestadt an der Grenze zu Niedersachsen.
Aber auch in den deutschsprachigen Nachbarländern entwickeln sich zunehmend entsprechende Angebote. In Wien etwa gibt es schon länger einen Mensch-Hund-Friedhof.
Kremieren: Warum es unbedingt erforderlich ist
Wer eine gemeinsame Bestattung mit seinem Liebling wünscht, der kommt um die Einäscherung des Haustiers nicht drumherum. Allerdings unterliegt ja auch die private Beerdigung auf heimischem Grundstück durchaus Regeln, so muss das Grab beispielsweise mindestens 50 cm tief sein, damit Wildtiere die Überreste nicht ausgraben können. Außerdem ist das Vergraben in der Nähe zu Wasserschutzgebieten sogar explizit verboten.
Das Einäschern von Tieren übernehmen spezialisierte Krematorien. Hierbei kann man auswählen, ob es sich um eine Einäscherung von mehreren Tieren handeln soll, deren Asche später gemeinsam verstreut wird. Die andere Variante ist eine Einzel-Kremierung. Im Anschluss bekommen die Halter die Urne mit den sterblichen Überresten ihres Lieblings mit nach Hause und können diese dort aufbewahren.
Ist eine Mensch-Tier-Bestattung geplant, so stellt die Urne die sogenannte erlaubte Grabbeigabe dar. Die kann dann gemeinsam mit dem Halter zur letzten Ruhe gebettet werden. Auch eine nachträgliche Bestattung, wenn Herrchen oder Frauchen zuerst verstorben sind, stellt kein Problem dar. Problematischer ist die Situation jedoch, wenn der geliebte Hund zuerst verstirbt. In vielen Fällen kann er nämlich nicht als Erster auf der vorgesehenen Grabstelle beerdigt werden. Die übliche Praxis ist daher bislang, die Urne aufzubewahren bis auch der Halter aus dem Leben scheidet.
Mensch-Tier-Bestattung: Argumente dafür
Bei vielen Herrchen und Frauchen hat sich über lange Jahre eine sehr enge, innige Verbindung zu ihrem Tier entwickelt. Sie haben oftmals viele Höhen und Tiefen auf ihrem gemeinsamen Lebensweg durchgestanden. Den Liebling nach all dem einfach zur Tierkörperbeseitigung zu geben oder ihn irgendwo im Garten zu „verscharren“, erscheint ihnen daher nicht richtig. Ein gemeinsames Grab empfinden sie als die angemessenere Art und Weise.
Darüber hinaus muss man sich hier darüber hinaus auch keine Gedanken darüber machen, ob das Tier auch wirklich „richtig“ beerdigt wird, ohne dass man womöglich gegen geltende Gesetze verstößt.
Mensch-Tier-Bestattung: Argumente dagegen
Diejenigen, die sich gegen eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier aussprechen, argumentieren meistens mit der Pietät. In ihren Augen ist es nicht angemessen, Hunde oder Katzen auf einem Friedhof zu bestatten – womöglich in der Nähe zu Menschen. Hierauf versuchen die Betreiber allerdings Rücksicht zu nehmen, indem die gemeinsame Bestattung lediglich auf abgegrenzten Bereichen möglich ist.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Grabgestaltung. Häufig werden die geschmückten Grabstellen von Haustieren als überaus kitschig empfunden. Dies wiederum sei dem Ort der letzten Ruhe nicht angemessen.
Checkliste: Mensch-Tier-Bestattung
Ein Trauerfall ist in der Regel eine hochtraumatische Situation, sowohl wenn ein Mensch als auch ein geliebtes Haustier verstirbt. Jetzt nüchterne Entscheidungen zu treffen, ist nicht nur häufig extrem schmerzlich, sondern oft genug kaum möglich. Deshalb rät etwa die Deutsche Friedhofsgesellschaft ausdrücklich, möglichst schon zu Lebzeiten alles Nötige zu regeln, um sich im Ernstfall damit nicht unnötig belasten zu müssen. Ist eine gemeinsame Mensch-Tier-Bestattung gewünscht, sollte unbedingt Folgendes geregelt werden:
- Die Beisetzung des Menschen finanziell absichern und festlegen (Überführung, Einäscherung, Trauerfeier, Todesanzeigen etc.)
- Die Beisetzung des Tieres regeln (Art und Weise, Ort etc.)
- Haben wichtige Personen im Zweifelsfall Zugriff auf wichtige Gelder? Z.B. Erben, Sozialamt, rechtlich bestellter Pfleger.
- Welche Wünsche hat jemand in Bezug auf seine Bestattung? Dies sollte klar dargelegt werden und zugänglich sein.
- Wer kümmert sich darum, das Grab zu pflegen?
- Was geschieht mit dem Tier, wenn der Mensch überlebt? Wer kümmert sich um es?