Die Tiere seiner Nachbarin sind ihm schon lange ein Dorn im Auge. Vermutlich deshalb hat ein 52 Jahre alter Mann aus dem hessischen Eppstein 2020 sein Luftgewehr gezückt – und damit auf die Nachbarskatze geschossen.
Bei einer Röntgenuntersuchung beim Tierarzt findet man im Katzenkörper daraufhin ein Geschoss, das zu der Waffe des Mannes passt. Die Katzenhalterin erstattet Anzeige, der Fall landet vor Gericht.
Schuss aus Luftgewehr keine Tierquälerei
In erster Instanz wird der Mann daraufhin wegen Tierquälerei verurteilt. Er erhält eine Geldstrafe in Höhe von 16.100 Euro. Doch als der Fall daraufhin beim Landgericht Frankfurt landet, nimmt die Geschichte eine Wendung.
Denn laut eines tierärztlichen Gutachtens stellt der Schuss aus einem Luftgewehr für die Katze lediglich eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung” dar. Und verursacht damit nicht genug Schmerzen und Leid, um als Tierquälerei zu gelten. Dafür müsste die Katze nämlich „erhebliche Schmerzen” haben.
Große Wut unter Tierfreunden
Statt wegen Tierquälerei wurde der Mann deshalb wegen Sachbeschädigung verurteilt und musste eine Geldstrafe von 1.950 Euro bezahlen. Wie es der Katze geht und wo genau sie getroffen wurde, ist nicht bekannt. Bei Tierfreunden und Tierschützern auf Faceboook sorgte das Urteil für einen großen Aufschrei.