Eine Frau aus Spanien will 2019 mit ihrer Hündin Luna von Buenos Aires nach Barcelona fliegen. Doch weil Luna zu groß und zu schwer für die Kabine ist, muss sie in den Frachtraum – in einer Transportbox, wie es die Vorschriften verlangen.
Doch kurz vor dem Verladen passierte das Undenkbare: Luna entkommt. Sie befreit sich aus ihrer Box, rennt davon und verschwindet spurlos. Die Halterin wartete vergeblich. Die Fluggesellschaft suchte, versprach, entschuldigte sich – aber Luna blieb verschwunden.
Neues EuGH-Urteil: Hunde sind Gepäck
Die Frau klagte. 5.000 Euro verlangte sie von der Airline – nicht für „ein Stück Gepäck“, sondern für ihr Familienmitglied auf vier Pfoten. Doch die Fluggesellschaft wehrte ab: Laut dem Montrealer Übereinkommen gelten Tiere beim Lufttransport als Frachtgut. Und für verlorene Gepäckstücke gibt es höchstens rund 1.700 Euro Entschädigung.
Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Die Airline hat recht. Luna sei rechtlich wie ein verlorener Koffer zu behandeln. Zwar erkenne die EU Tiere als „fühlende Wesen“ an, doch für Entschädigungen gelte das nicht. Nur wer vor dem Flug ausdrücklich eine höhere Haftungssumme vereinbare – meist gegen Aufpreis –, könne mehr verlangen.
Tierfreunde sind fassungslos
Für viele Tierfreunde ist dieses Urteil ein Schock. In sozialen Medien hagelt es Kritik: „Mein Hund ist kein Gepäck!“, schreiben empörte Nutzer. Tierschutzorganisationen sprechen von einem „Rückschritt in der Rechtskultur“ und fordern eine Reform des Montrealer Übereinkommens.
Auch Lunas Halterin ist entsetzt und traurig. Nach der Urteilsverkündung erklärt sie: „Für mich war sie kein Gepäckstück, sondern Familie“. Der EuGH sieht das jedoch offenbar anders.