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Hündin Bella
© Tierschutzverein München / Facebook

München: Jagdhündin Bella fast verhungert – Gericht zwingt sie zurück zu ihren Peinigern!

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Bei ihrer Rettung ist die junge Hündin nur noch Haut und Knochen – jetzt muss sie zurück zu denen, die sie fast verhungern ließen. Wie kann das sein?

Als Nachbarn im Februar auf das Elend der jungen Magyar-Viszla-Hündin Bella aufmerksam werden, ist es beinahe schon zu spät. Als man Bella ihren dicken Wintermantel auszieht, bietet sich ein Bild des Grauens. Die damals sechs Monate alte Hündin ist völlig abgemagert, wiegt nur noch acht statt der üblichen 14 Kilogramm – ein lebensbedrohlicher Zustand!

Sofort wird das Tier ins Tierheim München gebracht, wo man um ihr Leben kämpft. Wochenlang wurde Bella medizinisch versorgt, aufgepäppelt, gepflegt. Und tatsächlich: Sie gewinnt ihr Leben und ihre Lebensfreude zurück. Doch gerade als sich alles zum Guten zu wenden schien, kommt nun der nächste Schock.

Gerichtsbeschluss sorgt für Entsetzen

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat am 20.05.2025 entschieden: Bella muss erst einmal zurück zu ihrer ehemaligen Halterin – ausgerechnet zu der Familie, die sie laut Tierschützern in diesen Zustand gebracht haben.

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„Die Rückgabe an die Besitzerin soll in der ersten Juniwoche erfolgen“, erklärt Lydia Schübel vom Tierschutzverein München gegenüber münchen-tv. Dieser Termin platzt jedoch auf Anordnung des Veterinäramtes, da Bella gesundheitlich angeschlagen war. Dennoch ist das Tierheim weiter in großer Sorge, denn laut Schübel habe die Halterin „null Einsicht“ gezeigt.

Begründung der Halterin: „Der muss so aussehen“

Auf die Frage, warum der Hund so abgemagert war, soll sie laut Tierheim erklärt haben: „Der muss so aussehen, das ist die Rasse.“ Und: „Ich möchte, dass der klein bleibt, daher füttere ich den nicht so sehr.“

Entsprechend wenig Verständnis haben die Mitarbeiter des Tierheims für den Gerichtsbeschluss. Sie haben deshalb eine Petition gestartet, die bereits über 10.000 Unterstützer zählt. Ihr Ziel: Bella soll nicht zurück in ihr altes Zuhause, sondern dauerhaft in der Obhut des Tierheims bleiben dürfen – mit der Option auf eine neue, verantwortungsbewusste Familie.

Zweifel an Haltereignung

Bella lebte zuvor bei einer Frau, die auf eine Gehhilfe angewiesen ist, sowie deren Tochter – im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses in Unterhaching. Nachbarn hatten das Veterinäramt alarmiert, weil die Hündin krank und abgemagert wirkte.

Die Tierschützer haben Zweifel, wie die Halterinnen einem aktiven Jagdhund unter den gegebenen Bedingungen gerecht werden wollen. Nun befürchten die Mitarbeiter, dass Bella erneut vernachlässigt werden könnte.

Gericht beschließt Auflagen – reicht das aus?

Immerhin: Das Gericht hat strenge Auflagen formuliert. Bella muss künftig monatlich tierärztlich untersucht werden. Die Bescheinigungen darüber muss die Halterin unaufgefordert dem Landratsamt vorlegen.

Zudem bleiben unangemeldete Kontrollen durch die Tierschutzbehörde erlaubt. In der gerichtlichen Verfügung heißt es: „Sollte die Antragstellerin die Auflage nicht erfüllen, behält sich das Gericht eine umgehende Änderung des Eilbeschlusses vor.“

Ein Hauptverfahren zur Klärung der endgültigen Haltung steht derzeit noch aus. Wann darüber entschieden wird, ist derzeit offen.

Tausende kämpfen für Bella

Die Wut über das Urteil ist groß – sowohl im Tierheim als auch in der Öffentlichkeit. Die Petition geht weiter, der Druck auf den Bayerischen Landtag wächst. Denn der muss nun über die Petition entscheiden und damit auch über Bellas Zukunft.

Bis dahin bleibt nur die Hoffnung, dass die gerichtlich angeordneten Kontrollen greifen – und Bella nicht erneut durch menschliches Versagen leidet.

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