Es ist ein Fall, wie er schockierender nicht sein könnte – und alles nur aus purer Langeweile! Entsprechend klar positioniert sich auch der Richter in der Verhandlung, in der sich ein 58-jähriger Mann aus Zürich verantworten musste.
Der in der Schweiz lebende Franzose wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, denn bei ihm ging Tierliebe definitiv zu weit. Und auch die Reue, die er jetzt vor Gericht zeigte, nützte ihm nichts mehr. Sein Vergehen: Er missbrauchte seine Katze auf ekligste Art und Weise!
Missbrauch während der Pandemie
Während der Corona-Pandemie geriet der 58-jährige Franzose nach eigenen Angaben aus Langeweile auf fragwürdige Webseiten. Dort wurde er zunehmend in illegale Aktivitäten verwickelt.
Der Mann filmte sich dabei, wie er seine Katze zu sexuellen Handlungen animierte, indem er seinen Intimbereich mit Milch benetzte. Dieses Video lud er auf einer einschlägigen Plattform hoch, was schließlich zur Entdeckung durch die Behörden führte.
Gerichtsurteil und Strafe
Das Gericht in Uster, östlich von Zürich, verurteilte den Mann zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000 Schweizer Franken (ca. 2.129 Euro). Der Richter betonte: „Auch Katzen haben Würde und ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.“
Vor Gericht zeigte der 58-Jährige Reue und entschuldigte sich unter Tränen bei seiner Katze. Er gab an, keine Neigung zu Tieren zu haben und bezeichnete seine Tat als "dumm". Eine Erkenntnis, die für die Katze deutlich zu spät kam.
Rechtliche Grundlagen zum Tierschutz in der Schweiz
In der Schweiz gelten sexuelle Handlungen mit Tieren als Missachtung der Tierwürde und Tierquälerei, unabhängig davon, ob das Tier dabei Schaden nimmt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert, doch das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung. Der Mann hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Es ist von größter Bedeutung, solche Vorfälle ernst zu nehmen und das Bewusstsein für Tierschutz zu schärfen. Wer Hinweise auf Tiermissbrauch hat, sollte sich bitte an die zuständigen Behörden oder Tierschutzorganisationen wenden.