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Frau vor Gericht

Berlinerin will größere Brüste und vergeht sich an... Hundebabys!

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht am aktualisiert

Um ihrem persönlichen Schönheitsideal näher zu kommen, geht ein Berliner Partygirl über Leichen. Mindestens 17 Hundewelpen bezahlten mit ihrem Leben.

Die Gerichtsverhandlung gegen die 25-jährige Studentin Laura W. sorgt für echte Schockmomente. Denn was hier herauskommt, lässt jedem Tierfreund das Blut in den Adern gefrieren. Weil Laura W. größere Brüste und eine kleinere Nase haben möchte sowie gerne Urlaubsreisen in die Karibik unternimmt, müssen wenigstens 25 Hundebabys unvorstellbare Qualen erleiden. 17 sterben sogar.

Um ihre Träume von einem luxuriösen Leben zu verwirklichen, trifft Laura L. noch während ihrer Schulzeit eine verhängnisvolle Entscheidung: Die damals 19-Jährige steigt in den illegalen Welpenhandel ein und verkauft eiskalt viel zu junge und schwerkranke Hundebabys aus Polen via Internet an ahnungslose Interessenten.

Welpen sterben für Schönheits-Ops und Karibikreisen 

Die ersten Welpen, Chihuahua-Mixe, kauft die superschlanke Blondine mit dem Pferdeschwanz für 50 Euro und verkauft sie für 400 Euro jeweils weiter. Das lukrative Geschäft dehnt sie aus, später fährt sie teilweise wöchentlich zu ihrer Dealerin nach Polen, um jedes Mal vier bis fünf Welpen mitzunehmen. Laut der Zeugenaussage einer Polizistin waren die Tiere „zum Teil erst sechs Wochen alt.“

Die Kleinen werden in einem verdreckten Bretterverschlag in der Wohnung von Laura W. in Berlin-Hohenschönhausen deponiert bis zum Verkauf. Zwar will sie anfangs mit den Hundebabys beim Tierarzt gewesen sein, doch dann werden ihr irgendwann zu viele Fragen gestellt und sie greift auf gefälschte Papiere zurück. Die Anzeigen – ebenfalls alles Lüge. 

„Ich hatte nie Geld und ich hatte psychische Probleme mit meinem Aussehen“,

erklärt Laura W. in der Verhandlung. Wegen Tierquälerei, gewerbsmäßigen Betrugs in 25 Fällen und Urkundenfälschung erhält sie zwei Jahre Haft auf Bewährung. 8.628 Euro Tatbeute werden eingezogen und die Studentin muss zur Schadenswiedergutmachung drei Jahre lang jeden Monat 50 Euro zahlen.
 

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