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Malteser Bobbi
© Privat / ORF

Malteser-Hündchen fährt schwarz und muss 133 Euro Strafe bezahlen

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Eigentlich kostet „Bobbis“ Ticket nur 1,50 Euro. Doch weil sein Begleiter die Regeln nicht kennt, wird aus dem süßen Hündchen ein „Schwerverbrecher“.

Er ist klein, weiß, flauschig und hat den wohl unschuldigsten Blick der ganzen Stadt. Doch für die Wiener Linien ist der kleine Bichon Frisé „Bobbi“ nichts anderes als ein eiskalter Schwarzfahrer.

Ein kurzer Ausflug mit der U-Bahn endete für seine Halter nun in einem finanziellen Fiasko – wegen eines folgenschweren Irrtums.

Kontrolle in der Wiener U-Bahn

Eigentlich wollte das Frauchen des Maltesers alles richtig machen. Während sie weg war, vertraut sie ihren geliebten Bobbi ihrem Neffen an.

Der junge Mann ist vorbildlich unterwegs, hat sein Jugendticket selbstredend dabei. Doch er ahnt nicht, dass der winzige Hund neben ihm – rechtlich gesehen – ein echtes Schwergewicht ist.

Die 133-Euro-Falle schnappt zu

Mitten während der Fahrt passiert es: Kontrolle! Während der Neffe entspannt seinen Fahrschein vorzeigt, richtet sich der strenge Blick der Kontrolleure schließlich auf den kleinen weißen Malteser... 

Das Urteil der „Schwarzkappler“, wie die Kontrolleure in Wien im Volksmund heißen, ist unerbittlich: Kein Ticket für den Hund? Das macht 133 Euro Mehrgebühr (inklusive 1,80 Euro für das in der U-Bahn nachgelöste Ticket).

Ein Schock für die Halterin! „Uns war nicht bekannt, dass in dieser Konstellation ein separates Ticket für den Hund erforderlich ist“, schreibt sie verzweifelt auf Facebook. Ein normales Ticket für Bobbi hätte digital gerade einmal 1,50 Euro gekostet. Jetzt muss die Familie das fast Hundertfache bezahlen.

Wiener Linien: „Kein Auge zugedrückt“

Das Frauchen hofft auf Kulanz und eine Überprüfung des Strafbetrags, schließlich war der Fehltritt keine böse Absicht. Doch in Wien werden die Beförderungsbestimmungen streng verfolgt.

Eine Sprecherin der Wiener Linien stellte gegenüber „Heute“ klar: Auch bei diesen „besonders süßen Hundeaugen“ könne man leider kein Auge zudrücken. Wer ohne Ticket erwischt wird, zahlt – egal ob Mensch oder Tier.

Die tückische Regelung

Der Fall deckt eine komplizierte Regel auf: Wer eine Jahreskarte besitzt, darf seinen Hund tatsächlich kostenlos mitnehmen. Doch dieser Bonus ist personengebunden. Da Bobbi mit dem Neffen (und dessen Jugendticket) unterwegs war, galt dieses Privileg nicht.

Für Bobbi ist der Ausflug wohl die teuerste Gassi-Runde seines Lebens. Die 133 Euro Strafe sind nämlich rechtskräftig. Ein hartes Urteil für einen so kleinen „Sünder“.

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