Für Gudrun L. sollte die Heimkehr nach drei erholsamen Wochen auf einer Nordseeinsel eigentlich ein entspannter Abschluss sein. Doch ihre Rückreise per Zug, die am frühen Morgen um 6:45 Uhr startet, entwickelt sich zum Horrortrip. Zugausfälle, Streckensperrungen, verpasste Anschlüsse. Am Ende ist die 62-Jährige 19 Stunden unterwegs!
Als Gudrun L. mit Beagle „Henry“ endlich um 1.30 Uhr nachts am Heimat-Bahnhof Ludwigsburg ankommt, ist sie völlig erschöpft und müde – und denkt, das Schlimmste sei überstanden. Doch der wahre Alptraum beginnt erst jetzt.
„Mit Hund? Nein!"
Der Nachtbus ist längst weg, also geht Gudrun L. mit ihrem Vierbeiner zum Taxistand. Nur, um dort eine riesengroße Enttäuschung zu erleben.
„Mit Hund? Nein!“, sagt der erste Taxifahrer knapp und direkt. Auch der zweite lehnt ohne weitere Begründung ab – obwohl es sich bei beiden Autos um leere Kombis handelt, sodass der gutmütige Henry problemlos im Kofferraum hätte Platz finden können.
Angst-Marsch durch die Nacht
Gudrun bleibt keine Wahl. Mit schwerem Gepäck und einem mulmigen Gefühl im Nacken macht sie sich zu Fuß auf den Heimweg zu ihrer Wohnung – mitten durch die nächtliche Stadt.
„Die Fahrer haben offenbar keinen Gedanken daran verschwendet, dass es nachts für eine Frau gefährlich sein kann, alleine unterwegs zu sein – oder es war ihnen egal", sagt Gudrun L. Für die 62-Jährige ist die Situation besonders beängstigend, weil sie schlecht sieht, vor allem nachts.
Lieber betrunkene Fahrgäste
Was Gudrun besonders wütend macht: Dieselben Fahrer, die sie ablehnten, nehmen wenig später angetrunkene Volksfest-Besucher mit. „Lieber lassen sie sich das Auto vollkotzen, als dass sie einen Hund aufnehmen“, ist ihr persönliches Fazit.
Auf Nachfrage stellt der Geschäftsführer eines Ludwigsburger Taxi-Unternehmens später klar: Eine Mitnahme von Hunden sei Ermessenssache. Er selbst sei als Kind gebissen worden und verstehe die Vorsicht. Betrunkene Fahrgäste müsse man übrigens ebenfalls nicht mitnehmen, betont er – doch das passiere regelmäßig.
Was das Gesetz sagt
Juristisch sieht es übrigens anders aus: Hunde gelten als „Sachen“ und unterliegen grundsätzlich der Beförderungspflicht. Ausnahmen gelten nur bei Allergien oder echter Gefahr für die Fahrsicherheit. In allen anderen Fällen müssen Fahrer die Tiere mitnehmen – oder einen Ersatz bei der Zentrale organisieren. Tun sie es nicht, drohen Bußgelder.
Gudrun L. hofft, dass ihre Geschichte etwas verändert – damit niemand mehr so im Stich gelassen wird wie sie und Beagle Henry.