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Die Hundeleine, an der Rückseite des Autos befestigt. 

© Twitter SocialDrive

Hund am Auto festgebunden: Video schockiert Tausende

von Kim Mackowiak Redakteurin

Am veröffentlicht

Das Video hat allein auf Twitter über 292.000 Aufrufe, wobei die Mehrheit das Geschehene kritisiert. 

Ein Hund, an der Rückseite des Autos festgebunden: Das Fahrzeug fährt, und der Hund ist mit seiner Leine daran festgebunden.

Die Aufnahmen werden im Juli 2024 in Palazuelo, León (Spanien) gefilmt und vom Twitter-Profil SocialDrive geteilt, einem Account, der sich mit allem rund ums Autofahren beschäftigt.

Hund an fahrendem Auto festgebunden

Das Video dauert nur wenige Sekunden. Das Auto scheint sich auf einem Rastplatz oder Ähnlichem zu befinden. Es fährt einige Meter mit dem angeleinten Hund, bis es rechts abbiegt und parkt. Die ganze Zeit war der Hund an der Rückseite des Fahrzeugs festgebunden. 

Schau dir das an:

„Immer enttäuschter von meinen Landsleuten, dem mit dem Hund und denen, die filmen“, sagt ein Nutzer aus León in den Kommentaren zu dem Video, das seit seiner Veröffentlichung 292,5 Tausend Aufrufe hat. 

„Das Kennzeichen ist perfekt zu sehen“, sagt eine andere Person, die angibt, Ausländerin zu sein, anscheinend aus Frankreich (das F im blauen Bereich des Kennzeichens ist im Video kaum zu lesen).

Die meisten Kommentatoren des Videos sind entsetzt über zwei Dinge: die offensichtliche Szene des angeleinten Hundes an einem fahrenden Auto; und dass die Personen, die die Aufnahmen machen, über die Situation lachen

„Das Schlimmste sind die, die filmen und über die Situation lachen. Wäre ich dort gewesen, wäre ich aus dem Auto gestiegen, um direkt mit dem Fahrer zu sprechen und ihm vorzuwerfen, was er tut“; „Traurig und beschämend“.

„Man müsste das Auto davor querstellen (und das bei dieser Geschwindigkeit) und den Hund holen“, merkt ein anderer Nutzer an, „aber wir haben eine Scheißgesellschaft, die lieber filmt, als zu handeln“.

Tiere an Fahrzeugen festzubinden, um Gassi zu fahren, verboten

Gassi fahren mit dem Auto ist nicht nur in Spanien laut Tierschutzgesetz verboten, auch in Deutschland ist es untersagt. Hier ist es nach P§ 28 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ordnungswidrigkeit.

Ganz abzulehnen ist es aus naheliegenden Gründen: Tierquälerei. Es kann leicht passieren, dass das Tier nicht mehr mitkommt und dann womöglich mitgeschleift wird.

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