Der Laden war um 23.30 Uhr längst geschlossen und vom Besitzer fehlte jede Spur. Schließlich griff jemand ein.
Auf sich allein gestellt
Gegen Mitternacht ging bei der Stadtpolizei eine Meldung über einen Hund ein, der ohne Aufsicht zurückgelassen worden war. Ein Einsatzwagen der Tierabteilung rückte sofort aus.
Die Beamten fanden das Tier vor dem geschlossenen Geschäft angebunden vor. Vom Besitzer war weiterhin nichts zu sehen. Um die Sicherheit des Hundes zu gewährleisten, beschlossen die Beamten, ihn einzufangen und ins Tierheim zu bringen.
Nur eine Ordnungswidrigkeit...
Glücklicherweise konnte der Halter durch weitere Ermittlungen ausfindig gemacht werden. Der Mann wurde wegen eines Verstoßes gegen Artikel 77 des polnischen Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einem Bußgeld belegt, der die Pflicht zur Vorsicht beim Halten von Tieren vorschreibt. Die Strafe? In diesem Fall blieb es bei einem Bußgeld...
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern: Haustiere unbeaufsichtigt zu lassen, selbst "nur für einen Moment", kann nicht nur zu einem Eingreifen der Behörden führen, sondern vor allem zu Stress und Gefahr für das Tier. Ein Tier ist kein Gegenstand – lass es nicht zu lange allein!