Dass Tierheime bei Fundhunden versuchen, über Social Media Informationen über sie und ihren Halter zu bekommen, ist inzwischen Normalität. Umso unerwarteter für die Freiwilligen des Tierheims Moers, dass ausgerechnet ihr Post derart eskaliert.
Denn kurz nach dem Erscheinen am 5. September kommt es zu heftigen, hochemotionalen Reaktionen: „Wenn ich den Hund sehe, wünscht man sich, die Besitzer werden nicht gefunden“, heißt es da etwa.
Tierheim Moers: Hitzige Diskussionen wegen Fundhund
Der Auslöser: Das am 5. September gepostete Foto einer sichtlich verwahrlosten kleinen Hündin, die in Neukirchen-Vluyn gefunden wurde. Über ihre Rasse kann man zu diesem Zeitpunkt angesichts ihres Zustands nur spekulieren. Das allerdings wird intensiv getan, teilweise kommt es sogar zu heftigen Wortgefechten der Facebook-User.
Da das Tierheim Moers auf keinen Fall einen Shitstorm auslösen will, wird die Kommentarfunktion des Fundhund-Posts deaktiviert. Das jedoch gibt dem Ganzen eine neue, unerwartete Wendung: Mit einem Mal sehen sich die Tierschützer mit heftigsten Vorwürfen konfrontiert.
Mail mit schlimmen Vorwürfen
Insbesondere als schließlich gemeldet werden konnte, dass die weiße Hündin inzwischen wieder bei ihrem Halter sei. Etwas, was die User noch mehr in Rage bringt. Da jedoch kein Kommentar mehr möglich ist, geht beim Tierheim Moers eine Mail ein, die es in sich hat.
stellt das Tierheim fest.
Zu dem schlechten Zustand der Hündin habe man sich tatsächlich absichtlich nicht geäußert, da man zu dem Zeitpunkt schlicht noch keine Kenntnisse über den Hintergrund hatte
Tierheim wehrt sich
Insbesondere der Verdacht, einfach keine Tiere mehr aufnehmen und sich nicht um sie kümmern zu wollen, trifft die Freiwilligen tief. Ebenso wie die Attacke, verantwortungslos Tiere an womöglich tierquälerische Halter herauszugeben.
Tatsache ist nämlich: „Auch die Fundhündin war ordnungsgemäß untergebracht und wurde nicht einfach rausgegeben, weil das Tierheim überfüllt ist, sondern weil wir keine rechtliche Handhabe haben, dies nicht zu tun. Das kann und darf ausschließlich das zuständige Veterinäramt entscheiden.“
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