Die 28-jährige Kristina Barton, die in West Wales im Vereinigten Königreich lebt, möchte von großen Nachfrage nach Hunden profitieren, die durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 entsteht.
Zu dieser Zeit gehen immer mehr Anfragen für den Erwerb von Tieren ein und sie plant, in die Hundezucht einzusteigen.
9 Würfe und 30.000 Euro Geldstrafe
Sie versucht schnell, die offizielle Lizenz zu erwerben, die zur Ausübung der Hundezucht berechtigt, fällt aber bei den erforderlichen Prüfungen durch. Doch sie will sich diese Chance nicht entgehen lassen und beschließt, die für den Start ihres neuen Geschäfts notwendige Infrastruktur dennoch aufzubauen.
Kristina Bartons Zuchtaktivitäten nehmen schnell Gestalt an und führen schon bald zu Beschwerden in der Nachbarschaft wegen Hundegebells und streunender Hunde. Im April 2021 untersucht die Stadtverwaltung von Carmarthenshire die Situation und stellt fest, dass die junge Frau bereits Online-Anzeigen für den Verkauf von 9 Würfen an Welpen geschaltet hat.
Trotz der Warnungen der Stadtverwaltung eskaliert die Situation ein Jahr später, als auch Anzeigen bei der Polizei eingehen. Kristina Barton wird zu 12 Monaten auf Bewährung verurteilt und muss aufgrund dieses illegalen Welpenhandels eine Rückzahlung von über 30 000 Euro leisten.