Eine verzweifelte Botschaft des Konrad Lorenz Tierschutzvereins bewegt momentan die Herzen der Tierfreunde bei Facebook. Die Hoffnung ist, mithilfe eines Posts jemanden zu finden, der Keni eine Chance gibt. Denn der Rüde hat es bitter nötig.
Keni ist nicht ganz perfekt
Die Halter des dreijährigen Mischlings setzen den Tierschützern die Pistole auf die Brust und drohen:
Einfach nur, weil Keni nicht perfekt ist in den Augen seiner letzten Halter. Denn: Sein Gesicht ist ein wenig schief. Tatsächlich ist eine Lefze ein klein wenig länger, doch das bemerkt man kaum.
schreibt einer der zahllosen Kommentatoren unter dem Post. Alle drücken die Daumen, dass Keni eine zweite Chance bekommt, wo man es ihm ermöglicht, „glücklich zu werden bei Menschen die ihn so lieben wie er ist“.
Darf er überhaupt einreisen?
Doch die Sache hat einen Haken, worauf mehrere User auch die Adoptionswilligen hinweisen. Denn „da das eindeutig ein Amstaff (Mix) ist, ist eine Einfuhr nach Deutschland verboten“, klärt ein Nutzer auf. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten Listenhund, was das Ganze verkompliziert. In so einem Fall greift der Paragraph 2 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (HundVerbrEinfG).
Das Gesetz sieht nur wenige Ausnahmen in Bezug auf das Einführverbot vor, etwa wenn das Tier zuvor aus Deutschland ins Ausland gebracht worden ist oder es sich z.B. um einen Assistenzhund handelt. Für Keni heißt es deshalb jetzt umso mehr Daumen drücken!