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Problemfall Keni

Keni wird wegen eines Makels verstoßen

© Facebook / Konrad Lorenz Tierschutzverein

Lächerlicher Abgabegrund: Hilfeschrei von Keni sorgt für Wirbel

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Keni ist ein absoluter Traumhund. Umso erschreckender ist es, dass er wegen einer Kleinigkeit weg musste. Darf er noch einmal ganz von vorne anfangen?

Eine verzweifelte Botschaft des Konrad Lorenz Tierschutzvereins bewegt momentan die Herzen der Tierfreunde bei Facebook. Die Hoffnung ist, mithilfe eines Posts jemanden zu finden, der Keni eine Chance gibt. Denn der Rüde hat es bitter nötig.

 

Keni ist nicht ganz perfekt

Die Halter des dreijährigen Mischlings setzen den Tierschützern die Pistole auf die Brust und drohen:

„Entweder wir finden ein Zuhause, oder sein Leben wird ausgelöscht“.

Einfach nur, weil Keni nicht perfekt ist in den Augen seiner letzten Halter. Denn: Sein Gesicht ist ein wenig schief. Tatsächlich ist eine Lefze ein klein wenig länger, doch das bemerkt man kaum.

„Der Mensch hat wirklich den Schuss nicht gehört. Ich hoffe von Herzen ihr findet einen schönen Platz für den schönen Kerl“,

schreibt einer der zahllosen Kommentatoren unter dem Post. Alle drücken die Daumen, dass Keni eine zweite Chance bekommt, wo man es ihm ermöglicht, „glücklich zu werden bei Menschen die ihn so lieben wie er ist“.

Darf er überhaupt einreisen?

Doch die Sache hat einen Haken, worauf mehrere User auch die Adoptionswilligen hinweisen. Denn „da das eindeutig ein Amstaff (Mix) ist, ist eine Einfuhr nach Deutschland verboten“, klärt ein Nutzer auf. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten Listenhund, was das Ganze verkompliziert. In so einem Fall greift der Paragraph 2 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (HundVerbrEinfG).

Das Gesetz sieht nur wenige Ausnahmen in Bezug auf das Einführverbot vor, etwa wenn das Tier zuvor aus Deutschland ins Ausland gebracht worden ist oder es sich z.B. um einen Assistenzhund handelt. Für Keni heißt es deshalb jetzt umso mehr Daumen drücken!

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