Karl P. (64) betreibt eine professionelle Hundepension in Herzogenrath. Bei ihm meldet sich 2020 der Halter des neun Wochen alten Schäferhundes Ulf und erkundigt sich wegen einer Unterbringung seines vierbeinigen Lieblings. Der Mann erklärt, dass er für zwei Wochen auf Montage muss.
Keine Spur vom Halter
Zusätzlich zur Unterbringung wird vereinbart, dass Karl P. mit dem jungen Rüden auch etwas trainieren soll in der Zeit. Schnell wird man sich handelseinig, und der Hund kann einziehen.
Doch nach Ablauf der 14 Tage folgt die böse Überraschung: Ulfs Halter taucht nicht wieder auf, um seinen Vierbeiner abzuholen. Mehrfach kontaktiert Karl P. ihn telefonisch; zunächst wird er vom Hundehalter vertröstet, schließlich geht er einfach nicht mehr ans Telefon. Nach insgesamt acht Wochen begreift Karl P.: Der junge Schäferhund wurde bei ihm „abgeladen“.
Skurrile Rechtslage
Ulf befindet sich nun im Aachener Tierheim. Weil der Pensionsbetreiber auf rund 700 Euro Kosten sitzengeblieben ist, hat er nun Anzeige wegen Betruges gestellt. Ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz liegt hier nämlich nicht vor, da dem Hund kein Leid zugefügt wurde.