Autofahrer hupt
© Bits And Splits / Shutterstock (Symbolbild)

Autofahrer hupt: 2 Monate später bekommt er Post – und fällt aus allen Wolken

von Stefanie Gräf

Am veröffentlicht

Eine gute Tat wird ihm zum Verhängnis: Weil er ein Leben rettete, gerät ein Autofahrer durch eine anonyme Anzeige plötzlich ins Visier der Behörden.

Der Dortmunder Uwe K. ist an diesem Tag im März wieder mal mit seinem Elektroauto unterwegs. Der Wagen gleitet fast lautlos über den Asphalt – eine Eigenschaft, die heute plötzlich zur tödlichen Falle zu werden droht.

Am Straßenrand taucht aus dem Nichts ein Schatten auf. Eine Katze setzt an, die Fahrbahn zu überqueren. Sie ahnt nicht, dass sich ein tonnenschweres Fahrzeug nähert. Es geht um Sekundenbruchteile. Uwe reagiert instinktiv – mit unerwarteten Folgen!

Wegen Katze: Autofahrer drückt die Hupe

Um das Schlimmste zu verhindern, hupt er den Vierbeiner warnend an. Die Reaktion folgt prompt: Die Katze zuckt zusammen, macht auf dem Absatz kehrt und rettet sich zurück ins rettende Gebüsch. Gefahr gebannt. Uwe K. atmet tief durch und setzt seinen Weg fort. Ein vermeintliches Happy End auf offener Straße.

Acht Wochen ziehen ins Land. Der Vorfall ist längst aus seinem Gedächtnis verschwunden, als plötzlich ein nüchterner, amtlicher Brief im Briefkasten des Dortmunders liegt. Uwe reißt den Umschlag auf – und erstarrt.

Was er dort liest, ist an Absurdität kaum zu überbieten. Ein Bußgeldbescheid über fünf Euro. Der offizielle Vorwurf der Behörden lautet: „missbräuchliches Geben von Schallzeichen“. Er soll zahlen. Nicht, weil er zu schnell war, sondern weil er das Leben eines Tieres gerettet hat.

Bußgeld, weil er ein Leben gerettet hat

Wie konnte es so weit kommen? Uwe K. und die Katze waren in jener Situation nicht unbeobachtet. Eine Radfahrerin hatte den rettenden Eingriff aus der Ferne mitangesehen. Statt sich über die abgewendete Tragödie zu freuen, zögerte sie nicht lange – und meldete den Dortmunder anonym bei den Behörden.

Für Tierfreunde ist dieser Vorgang ein Schlag ins Gesicht. Doch die unerbittliche Rechtslage lässt keinen Raum für Mitgefühl. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Hupe innerorts ausschließlich genutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer konkreten Gefahr zu warnen.

Die Behörden entschieden völlig eiskalt: Eine Katze ist kein Verkehrsteilnehmer im rechtlichen Sinne. Die lebensrettende Maßnahme von Uwe K. wurde somit schlicht als unzulässige Lärmbelästigung gewertet. Die Quittung für den Verstoß: 5 Euro Bußgeld.

Ein bitterer Beweis dafür, dass eine gute Tat im Straßenverkehr manchmal auf völlig unverständliche Weise zum Bumerang wird.

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