Für viele sehen sie einfach nur aus wie kleine haarlose „Aliens“, dennoch gibt es zahlreiche Fans von Nacktkatzen. Eine Liebe mit Konsequenzen… Genau deshalb wurden jetzt zwei Vertreter der Rasse Canadian Sphynx aus dem Landkreis Bad Kreuznach unfreiwillige Hauptdarsteller in einem Gerichtsdrama.
Doch nun hat die Justiz in Rheinland-Pfalz ein historisches Machtwort gesprochen. Die beiden Nacktkatzen müssen kastriert werden – ohne Wenn und Aber. Eine empfindliche Niederlage für ihr Frauchen.
Das Leid der Canadian Sphynx
Der Grund für die Anordnung ist eine Besonderheit bei den Canadian Sphynx. Denn sie zahlen einen hohen Preis für ihr außergewöhnliche Aussehen. Den beiden Tieren fehlt etwas Existenzielles: die funktionsfähigen Tasthaare, in der Fachsprache Vibrissen genannt. Die Folge ist ein Leben mit gravierenden Einschränkungen!
Ohne diese feinen Antennen wird der Alltag für eine Katze zum Albtraum. Sie können sich im Dunkeln kaum orientieren und sind in ihrem natürlichen, arttypischen Verhalten massiv beschnitten. Sogar die Aufnahme von sozialen Kontakten wird zur Qual.
Die Canadian Sphynx ist eine klassische Qualzucht. Denn weder Fell noch Tasthaare zu haben, ist ein Fehler im genetischen Code, der von Generation zu Generation weitergereicht wird – und der für die Tiere ein andauerndes, stummes Leiden bedeutet.
Züchterin kämpft mit Händen und Füßen
Deshalb zieht die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach schließlich die Notbremse und ordnet die sofortige Kastration der beiden Katzen an. So soll der fatale Kreislauf endlich durchbrochen werden. Aber genau diese Entscheidung zum Wohl der Samtpfoten lässt die Situation eskalieren.
Bei dem Frauchen der Nacktkatzen handelt es sich nicht nur um einen begeisterten Samtpfoten-Fan, sondern es stehen auch handfeste wirtschaftliche Interessen im Raum. Die Halterin ist zugleich Katzenzüchterin und wehrt sich vehement gegen den Beschluss.
Sie zieht kurzerhand vor Gericht und reicht sogar einen Eilantrag ein, um den unumkehrbaren Eingriff in letzter Sekunde noch zu stoppen! Immerhin zahlen Fans der Nacktkatzen hohe Preise für ihr "Objekt der Begierde"; die Kastration würde massive finanzielle EInbußen nach sich ziehen.
Richterspruch pro Tierschutz
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 3 L 1397/25.KO) fegte jetzt den Eilantrag der Züchterin krachend vom Tisch. Die Richter stellen unmissverständlich klar: Das öffentliche Interesse an der Kastration und dem Tierschutz überwiegt die persönlichen Zucht-Interessen der Antragstellerin bei Weitem.
Die sofortige Kastration ist rechtmäßig und muss durchgeführt werden. Da zwingend zu erwarten sei, dass auch die Nachkommen dieser zwei Katzen keine funktionsfähigen Tasthaare haben werden, habe der Landkreis jedes Recht, diesem Qualzucht-Drama ein Ende zu setzen.
Für die beiden Nacktkatzen bedeutet dieses harte Urteil somit keine Bestrafung, sondern die endgültige Gewissheit: Ihr stummes Leid wird niemals wieder an unschuldige Nachkommen weitergegeben.