Es sind Details, die fassungslos machen und die Tierschutz-Community in tiefe Trauer stürzen. Dabei schien das grausame Schicksal der dreijährigen Mischlingshündin Jette aus Pößneck (Thüringen) nach dem Einschreiten der Behörden zumindest juristisch seinen Lauf zu nehmen.
Doch jetzt kam heraus: Schon drei Tage nach Jettes Tod (WAMIZ berichtete) hat ihre gewissenlose Halterin bereits wieder Pläne, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen! Dokumente und private Nachrichten enthüllen eine Kälte, die kaum zu begreifen ist.
Sie lachte, als Jette starb!
Was im November 2025 auf einem Grundstück in Thüringen geschah, übersteigt die Vorstellungskraft der meisten Tierfreunde. Jette durchlebte tagelange, qualvolle Stunden.
Der Hündin wurden rücksichtslos chemische Substanzen und Medikamente verabreicht, während sich die Verantwortlichen in privaten Chats sogar noch über das Leiden des Tieres lustig machten.
Am Ende stand das gewaltsame, endgültige Ende der Hündin durch die Hände ihrer 21-jährigen Halterin. Ein schriftliches Geständnis liegt bereits vor, das Grab des Tieres wurde für weitere Untersuchungen geöffnet.
Sie sucht nach neuen Welpen
Wer glaubt, dass nach einer solchen Tat Reue oder zumindest Innehalten folgt, wird nun eines Besseren belehrt. Neue, ans Licht gekommene Chatverläufe zeichnen ein erschreckendes Bild von der Psyche der jungen Frau.
Nur wenige Wochen nach dem Tod von Jette, am 6. Dezember 2025, suchte de 21-Jährige bereits wieder nach einem neuen Hund! Das Ziel ihrer Begierde dieses Mal: reinrassige Rottweiler-Welpen. Ihre schriftliche Begründung im Chat macht fassungslos: „Ohne Hund geht nich.“
Für Tierschützer wie Alexander F. von der Organisation „Löwenherz“ ist das ein moralischer Schlag ins Gesicht. Dass fast unmittelbar nach den tödlichen Qualen der eigenen Hündin schon das nächste Tier angeschafft werden sollte, sorgt bundesweit für Entsetzen.
Die bittere Machtlosigkeit des Gesetzes
Eigentlich haben die Behörden reagiert. Das zuständige Veterinäramt handelte schnell und sprach gegen die 21-Jährige ein striktes Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot aus. Als die Frau daraufhin den Wohnort wechselte, rückten die Beamten im neuen Landkreis sofort zu einer unangekündigten Kontrolle aus.
Das Ergebnis vor Ort: In der Wohnung selbst lebt aktuell kein eigener Hund der Frau. Und dennoch gibt es keine Entwarnung für Tierfreunde.
Schon wieder Hunde-Kontakt!
Denn die schockierende Wendung liegt im Detail: Der neue Lebensgefährte der Frau ist offizieller Hundehalter. Und hier stößt das Gesetz an seine moralischen Grenzen. Ein Sprecher des Veterinäramtes stellte klar, dass eine Behörde rein rechtlich nicht das Recht hat, einer Person den bloßen Kontakt zu Tieren anderer Halter im selben Haushalt zu untersagen...
Das Verbot greift hier im Alltag ins Leere – und die Sorge um die Tiere im direkten Umfeld der 21-Jährigen bleibt riesengroß.