Neue Katzen-Regel sorgt für Ärger: Deutsche Tierheime fürchten jetzt das Schlimmste

Neue Katzen-Regel sorgt für Ärger: Deutsche Tierheime fürchten jetzt das Schlimmste

von Stefanie Gräf

Ein neuer Paragraf stellt Tierheime in ganz Deutschland vor ein absurdes Dilemma: Töten verboten, Freilassen strafbar. Wer zahlt für diese Katzen-Falle?

Im Sommer 2026 spitzt sich eine juristische Zwickmühle zu, die Tierschützer und Kommunen in Atem hält. Eine verschärfte Rechtsauslegung im niedersächsischen Landesjagdgesetz zieht eine messerscharfe Linie: In Lebendfallen gefangene Straßenkatzen dürfen unter keinen Umständen getötet werden.

Doch der eigentliche Sprengstoff verbirgt sich im Kleingedruckten. Wer die gefangenen Tiere nach dem Kastrieren wieder an Ort und Stelle in die Freiheit entlässt, begeht nach Auslegung der Behörden schlagartig eine strafbare Ordnungswidrigkeit.

Weder Töten noch Freilassen erlaubt

Damit sitzen Auffangstationen in einer beispiellosen bürokratischen Falle. Bisher war es gängige Praxis, verwilderte Samtpfoten einzufangen, medizinisch zu versorgen und anschließend wieder auszuwildern – genau dieser Ausweg ist nun juristisch versperrt.

Die Konsequenzen drohen das System im Eiltempo zu sprengen. Die Politik schlägt Alarm und warnt vor einem drohenden Kollaps der Kapazitäten: Eine Einrichtung wie das Tierheim Wilhelmshaven mit maximal 180 Plätzen steht damit schlagartig vor dem Überlaufen.

Tierheimen droht der Kollaps!

Wenn jede eingefangene Fundkatze dauerhaft untergebracht werden muss, schnellen die Abgabezahlen und die laufenden Kosten für die Gemeinden steil nach oben. Den Kommunen droht eine gigantische finanzielle Belastung, die kaum noch zu stemmen ist.

Das zuständige Landwirtschaftsministerium stellt sich den Vorwürfen vehement entgegen. Aus dem Haus von Ministerin Miriam Staudte heißt es trocken, dass diese Rechtslage keineswegs neu sei und bislang keine offiziellen Berichte über überfüllte Heime vorlägen.

Ministerium kündigt Offensive an

Um den drohenden Engpässen gegenzusteuern, zieht das Ministerium nun einen finanziellen Paukenschlag aus dem Hut. Als einziges Bundesland investiert Niedersachsen rund 20 Millionen Euro aus einem Sondervermögen direkt in die Infrastruktur der Tierheime und Auffangstationen.

Gleichzeitig schärft das Land an der Ursache des Problems nach. Eine geplante Katzenschutzverordnung soll Katzenbesitzer künftig verpflichten, ihre Freigänger flächendeckend zu kastrieren und zu registrieren – um dem lautlosen Zustrom an der Belastungsgrenze endlich Einhalt zu gebieten.

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