Hundehalter lügt beim Aussetzen seines Tieres: Acht Monate Gefängnisstrafe.
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Hundehalter lügt beim Aussetzen seines Tieres: Acht Monate Gefängnisstrafe.

von Elodie Carpentier

Acht Monate Haft, ein Tierhaltungsverbot und hohe Geldstrafen sind die Folgen. 

Diese Entscheidung könnte Hundehalter und Katzenhalter davon abhalten, Tiere auf öffentlichen Wegen auszusetzen. Wie die Zeitung La République du Centre berichtet, hat die örtliche Tierauffangstation im Département Loiret beschlossen, systematisch Klage gegen solche Halter einzureichen.

Aurélie Scotch, die Leiterin der Tierauffangstation, erwähnt einen Fall vom 6. August 2025. Ein Mann behauptete, einen Hund auf der Straße gefunden zu haben, und kontaktierte die örtliche Polizei in Malesherbes (Frankreich). Das Tier war sehr abgemagert; ein Tierarzt bestätigte diesen Zustand.

Eine „harte“ Strafe

Nach Ermittlungen, insbesondere in sozialen Netzwerken, stellt die Tierauffangstation fest, dass der Mann der wahre Halter des Hundes ist. Er hatte behauptet, das Tier auf der Straße gefunden zu haben. Als Begründung gab er an, sich das Halten des Hundes nicht mehr leisten zu können.

Im vergangenen April wurde die Person erstmals zu einer Anhörung wegen vorläufiger Schuldanerkennung vorgeladen. Leider erschien sie jedoch nicht vor Gericht.

Der Mann, der bereits mehrere Einträge im Strafregister hatte, erhielt eine erneute Vorladung. Auch diesmal erschien er nicht vor dem örtlichen Gericht in Orléans (Frankreich).

Das Urteil im Detail

In seiner Abwesenheit verurteilte man ihn zu acht Monaten Haftstrafe. Zudem erhielt er ein Tierhaltungsverbot und muss mehrere Geldstrafen zahlen. Diese dienen unter anderem der Erstattung der Kosten, die der Tierauffangstation entstanden sind. Der Anwalt der Einrichtung bezeichnet diese Strafe als „hart“.

Übersetzt von Wamiz FR
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