Keller als Wohnfläche – wird das berücksichtigt?

Wizma
Wizma

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich eine Wohnung besichtigt, die mir grundsätzlich gut gefallen hat. Der Verkäufer hat mir erklärt, dass die Wohnung 85 m² groß ist – wobei ein Teil davon auf den Keller entfällt. Das hat mich stutzig gemacht, denn ich dachte immer, dass Kellerräume nicht zur Wohnfläche zählen. Der Keller war zwar ausgebaut und mit Fliesen versehen, hatte aber kein Tageslichtfenster.

Ich frage mich jetzt, ob das rechtlich korrekt ist oder ob der Verkäufer damit einfach nur einen höheren Preis rechtfertigen möchte. Die Lage der Wohnung ist gut, und der Zustand scheint auch in Ordnung, aber die Wohnflächenangabe irritiert mich. Immerhin orientieren sich Kaufpreis, Nebenkosten und Steuer oft an dieser Angabe.

Auch im Exposé ist nicht genau ersichtlich, wie sich die 85 m² zusammensetzen. Ich habe dann im Nachgang im Netz recherchiert, aber die Informationen waren teils widersprüchlich. Einige Quellen schreiben, dass ein ausgebauter Keller sehr wohl anteilig zur Wohnfläche zählen kann, andere sagen ganz klar: nein.

Könnte es sein, dass hier bewusst "getrickst" wurde, um die Quadratmeter künstlich zu erhöhen? Oder gibt es Ausnahmen, wenn der Keller bestimmten Standards entspricht?

Ich möchte natürlich nicht zu viel zahlen – und auch nicht im Nachhinein mit falschen Angaben dastehen. Deshalb wäre es super, wenn mir jemand erklären könnte, wie das offiziell gehandhabt wird.

Zählt Keller zur Wohnfläche, wenn er ausgebaut ist?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Kellerraum als Wohnraum anerkannt wird?

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