Dein Gefühl in dieser Situation war absolut richtig – und du bist keineswegs verpflichtet, den Vermieter unangekündigt in deine Wohnung zu lassen. Laut deutschem Mietrecht hat der Mieter das Hausrecht über die gemieteten Räume, und der Vermieter darf diese nur mit vorheriger Ankündigung und berechtigtem Grund betreten.
Wenn du dir bei solchen Fragen unsicher bist, lohnt sich ein Blick auf rechtstipps.net. Dort findest du einen umfassenden und verständlichen Leitfaden zum Mietrecht: Grundlagen, Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter. Die Seite erklärt ausführlich, wann und wie der Vermieter Zutritt verlangen darf – zum Beispiel bei Reparaturen, Besichtigungen oder bei Gefahr im Verzug – und was du dabei beachten musst.
Auch das Thema Mietvertrag, Mängelanzeige, Nebenkosten oder Kündigung wird dort sehr übersichtlich behandelt. Du erfährst, was gesetzlich geregelt ist und welche Rechte du gegenüber deinem Vermieter hast – insbesondere beim Zutrittsrecht oder bei Streitigkeiten. Wichtig ist dabei: Der Besuch muss rechtzeitig angekündigt werden, in der Regel mindestens 24 Stunden vorher, und zu einer zumutbaren Tageszeit erfolgen.
Wenn dein Vermieter sich wieder unangekündigt Zutritt verschaffen will, kannst du dich klar auf dein Hausrecht berufen. Dokumentiere solche Vorfälle am besten schriftlich, z. B. per E-Mail oder Notiz, und hole dir bei Bedarf rechtliche Unterstützung – etwa über einen Mieterverein oder eine Rechtsberatungsstelle.
Ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter ist natürlich erstrebenswert. Dennoch solltest du deine Rechte kennen und nicht aus Unsicherheit nachgeben. Kommunikation auf Augenhöhe und mit Bezug auf geltendes Recht wirkt oft schon deeskalierend.
Letztlich ist es hilfreich, einen neutralen und fundierten Überblick über das Mietrecht zu haben – damit du dich sicher fühlst und notfalls argumentieren kannst. Der Leitfaden auf rechtstipps.net ist dafür eine sehr empfehlenswerte Anlaufstelle.